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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON COINHOUSE

(Aktuelle Version vom 30.06.2022)

COINHOUSE ist eine Kapitalgesellschaft in vereinfachter Form mit einem Kapital von 10.000 € und Sitz in 14 avenue de l’opéra 75001 Paris, Frankreich, eingetragen unter der Nummer 815 254 545 im Handelsregister von PARIS (nachfolgend als„COINHOUSE“ bezeichnet),  registriert bei der AMF als Anbieter von Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte, auch als Kryptowerte bezeichnet, unter der Nummer: E2020-001. COINHOUSE ermöglicht es Kunden, die aus Verbrauchern und juristischen Personen bestehen (die „Kunden“), den Zugang zu Diensten (wie im Folgenden definiert), die sich auf Kryptowerte beziehen. COINHOUSE ermöglicht seinen Kunden, die Dienste über seine Website, seine mobile Anwendung und/oder durch einen Kundenbetreuer in Anspruch zu nehmen.   

1.Warnhinweis zu den Risikofaktoren 

Der Zugang zum Coinhouse-Konto eines Kunden ist standardmäßig durch eine vom Kunden gewählte E-Mail-Adresse und ein Passwort geschützt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kunde ein komplexes Passwort wählen muss, das sich von den Passwörtern für seine E-Mails und den Zugang zu anderen Diensten, die sie beschützen, unterscheidet.  Der Zugriff eines Dritten auf das Coinhouse-Konto eines Kunden kann zum Diebstahl von Kryptowerten führen, die auf dem Konto aufbewahrt werden. Coinhouse haftet nicht für Diebstähle, die unter diesen Bedingungen stattfinden. Wir empfehlen jedem Kunden, die Sicherheit seines Coinhouse-Kontos zu erhöhen, indem er Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA, gemäß nachstehender Definition) gemäß den Empfehlungen nutzt, die während des gesamten Kontoerstellungsprozesses und in den Artikeln in der Rubrik Brauchen Sie Hilfe? (https://support.coinhouse.com/hc/en-gb) der Website, der mobilen Anwendung oder durch Kontaktaufnahme mit unserem Kundenservice erläutert werden. Coinhouse kann in keinem Fall für Folgen jeglicher Art haftbar gemacht werden, die auf Verlust, Diebstahl, Entwendung/Hack, Missbrauch, Betrug, Nichtverfügbarkeit des Zugangs zur E-Mail-Adresse des Kunden, die mit seinem Coinhouse-Konto, seinen IT-Geräten, seinem Telefon oder seinen 2FA-Anwendungen, zur Sicherung seines Passworts, seiner Identitätsdokumente und seinen Nachweisen des Wohnsitzes oder der Herkunft der Gelder verbunden sind und der alleinigen Verantwortung des Kunden unterliegen, zurückzuführen sind. 

Die Kryptowerte und Technologien, auf denen sie basieren, sind innovativ und relativ neu. Unabhängig von ihrer Verwendung (Anlagewert, Konvertierungswert, Darstellung eines Rechts, usw.) sind Kryptowerte und deren Verwendung mit verschiedenen Risiken behaftet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Folgenden: Markt-, Liquiditäts- und Volatilitätsrisiken, Totalverlust der Werte bei falscher Handhabung oder Verlust des privaten Schlüssels. Diese Risiken sind auf unserer Website im Abschnitt „Einhaltung / Compliance“ (https://www.coinhouse.com/compliance/) aufgelistet und erläutert. 

Die Investition in Kryptowerte ist daher nicht für alle Kunden geeignet. Es obliegt den Kunden, sich selbst über die verschiedenen Kryptowerte und die ihnen zugrunde liegenden Technologien zu informieren und zu verstehen, was ein Portfolio (gemäß nachstehender Definition) ist, wie es zu handhaben ist und insbesondere, wie Hinterlegungen und Übertragungen von Kryptowerten zu tätigen sind. COINHOUSE stellt auf seiner Website kostenlos erläuternde und ständig aktualisierte Inhalte, Forschungsergebnisse und Weißbücher zur Verfügung, die von seinen Teams verfasst wurden, um seine Kunden zu unterstützen. Die Rubriken Brauchen Sie Hilfe?  und Mehr erfahren auf der Website enthalten Antworten auf eine Vielzahl von Fragen.   

COINHOUSE haftet unter keinen Umständen für Schäden, die auf eine falsche Verwendung einer Portfolio-Adresse durch den Kunden zurückzuführen sind. 

COINHOUSE kann auf seiner Website, seiner mobilen Anwendung und seinen verschiedenen Medien die vergangene Wertentwicklung eines bestimmten Kryptowerts (einschließlich seines Preises gemäß nachstehender Definition) angeben. COINHOUSE erinnert seine Kunden daran, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit kein Hinweis auf die zukünftige Wertentwicklung ist, und dass die Preise von Kryptowerten stark schwanken können (sie können beispielsweise um mehr als + oder – 20 % an einem Tag variieren) und dass es in der Regel keine hohe Rendite ohne hohes Risiko gibt.   

 

2.Definitionen

Erwerb von Kryptowerten, Erwerb, Erwerbsauftrag: der Erwerb einer Anzahl von Kryptowerten durch einen Kunden, die von COINHOUSE gegen eine Zahlung in Euro mit einem auf der Website oder der mobilen Anwendung akzeptierten Zahlungsmittel verkauft werden. 

AirDrop: bezeichnet den kostenlosen, bedingten Vertrieb von Kryptowerten.

Coinhouse-Anwendung und/oder Coinhouse-Mobilanwendung bezeichnet die von Coinhouse herausgegebene und bereitgestellte Coinhouse-Softwareanwendung, die den Zugang zu den nachstehend definierten Dienstleistungen ermöglicht und die kostenlos im „App Store“ von Apple und im „Google Play Store“ von Google zum Herunterladen durch den Kunden auf sein Apple iOS- und Android-Endgerät bereitgestellt wird. Der Kunde benötigt sein eigenes Mobiltelefon mit Internetzugang und einem aktuellen Betriebssystem. Der Kunde ist verpflichtet, die neueste Softwareversion der Anwendung auf seinem Mobiltelefon zu installieren. 

Transaktionsmitteilung: Ein Dokument, das von einem Kundenbetreuer zur elektronischen Unterschrift durch den Kunden in Verbindung mit der Erbringung bestimmter Dienstleistungen gesendet wird. Der Versand dieses Dokuments gilt als Beweis für die Erbringung der betreffenden Dienstleistung.

Kundenbetreuer: Operator, der die Kunden bei der Erbringung von Dienstleistungen und der Beratung auf dem Markt für Kryptowerte unterstützt. Die Kundenbetreuer sind speziell geschult und als solche gekennzeichnet, und können nach Identifizierung des Kunden oder in Anwesenheit des Kunden aus der Ferne (per E-Mail, Telefon oder Internet-Videosystem) tätig werden.

Erwerbspreisaufrechnung: COINHOUSE berechnet die Menge an Kryptowerten, die der Kunde für einen Erwerb erhält, indem der in Euro ausgedrückte Erwerbsbetrag durch den Preis des Kryptowerts, der von COINHOUSE zum Zeitpunkt der Bestätigung des Erwerbs durch den Kunden festgelegt ist, dividiert wird. 

Verkaufsaufrechnung: COINHOUSE berechnet den Betrag, der dem Kunden für einen Verkauf gezahlt wird, durch Multiplikation der gegebenen Menge an Kryptowerten des Kunden, die im Rahmen des Verkaufs verfügbar sind, mit einem Kryptowert-Kurs, der von COINHOUSE zum Zeitpunkt der Verkaufsbestätigung festgelegt wird, abzüglich der mit dem Verkauf verbundenen Transaktionsgebühren. 

Sonderbedingungen: Als Sonderbedingungen gelten die verschiedenen Hinweise und Bestimmungen, die alle spezifischen Vertragsmerkmale der COINHOUSE-AGB festlegen. Die Sonderbedingungen ergänzen oder ändern die AGB mit dem Zweck, sie an die jeweiligen Umstände eines Kunden und/oder einer Dienstleistung anzupassen. Die von COINHOUSE angebotenen Sonderbedingungen können in einem speziellen Dokument oder Vertrag, das/der vom Kunden unterzeichnet wird, oder auf einem von COINHOUSE angebotenen dauerhaften Datenträger (einschließlich eines elektronischen Signatur-Systems) festgelegt und vom Kunden, der sie akzeptiert, bestätigt werden.    

Aufrechterhaltung des Zugangs zu den Kryptowerten auch „Verwahrung“ oder „Verwahrungsdienst“ für Kryptowerte: Eine Dienstleistung, die COINHOUSE seinen Kunden zur Verfügung stellt, um den Zugang zu ihren Kryptowerten aufrechtzuerhalten und zu sichern. Die von COINHOUSE im Namen des Kunden verwahrten Kryptowerte, sind nur für den Kunden zugänglich, und zwar gemäß den von COINHOUSE festgelegten Verfahren, die vom Kunden akzeptiert werden, der die vorliegenden AGB akzeptiert. 

Kryptowert oder Kryptowährung oder Digitaler Vermögenswert: bezeichnet eine digitale Darstellung von Werten oder Rechten, die unter Verwendung von Blockchain- oder ähnlichen Technologien elektronisch übertragen und gespeichert werden können. Digitale Vermögenswerte werden juristisch definiert als: 

  • Token gemäß Artikel L. 552-2 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes, mit Ausnahme von Token, die die Merkmale von Finanzinstrumenten gemäß Artikel L. 211-1 und von Kassenbons gemäß Artikel L. 223-1 erfüllen;
  • Jede digitale Darstellung eines Wertes, der nicht von einer Zentralbank oder einer Behörde ausgegeben oder garantiert wird, der nicht notwendigerweise an ein gesetzliches Zahlungsmittel gebunden ist und der nicht über den juristischen Status einer Währung verfügt, der aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und der elektronisch übertragen, gespeichert oder ausgetauscht werden kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese juristische Definition im Laufe der Zeit ändern kann. Es gibt keine einheitliche juristische Definition für digitale Vermögenswerte. Die juristische Einstufung, die auf sie anwendbar ist, und das damit verbundene Regulierungssystem müssen von Fall zu Fall und in concreto unter Berücksichtigung der jeweiligen Merkmale jedes Projekts beurteilt werden (ESMA-Bericht, Empfehlungen zu Erstemissionen von Coins und Kryptowerten vom 9. Januar 2019; und EBA-Bericht, Bericht mit Empfehlungen für die Europäische Kommission zu Kryptowerten vom 9. Januar 2018). 

Für die Zwecke dieser Geschäftsbedingungen bezieht COINHOUSE Non Fongible Tokens (NFTs) auf die Definition von Kryptowerten.  

COINHOUSE bietet verschiedene Arten von Kryptowerten wie Bitcoin, Ethereum und Stablecoins an. Die vollständige Liste ist auf der Website, der mobilen Anwendung und auf Anfrage beim Kundenservice verfügbar. 

AGB: entspricht den vorliegenden AGB von COINHOUSE für die Nutzung der Dienste, die für alle Kunden von COINHOUSE gültig sind, gegebenenfalls ergänzt oder angepasst durch die Sonderbedingungen. Die AGB sind auf der Website verfügbar und können von dort heruntergeladen werden sowie in der mobilen Anwendung eingesehen werden; Sie werden dem Kunden ebenfalls per E-Mail übermittelt. Der Kunde muss sie insbesondere bei der Einrichtung seines Kontos und der Durchführung jeder Dienstleistung anerkennen.  

Kunde: Der Kunde kann ein Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes, ein Nichtgewerblicher oder eine juristische Person sein. Der Kunde, der eine natürliche Person ist, muss volljährig im Sinne von Artikel 414 des Bürgerlichen Gesetzbuches sein und darf nicht von einer der in Artikel 1146 des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgeführten Geschäftsunfähigkeit betroffen sein. 

Kundenkonto oder Konto: Bezeichnet ein eindeutiges und persönliches Namenskonto, mit dem der Zugang zu den Diensten von COINHOUSE auf der Website oder der mobilen Anwendung ermöglicht wird. Die Kennung eines Kundenkontos ist eine E-Mail-Adresse. Ein Kundenkonto ist durch ein Passwort geschützt, das dem vorgeschriebenen Format entsprechen muss. COINHOUSE führt Login-Verifizierungen durch und empfiehlt seinen Kunden dringend die Verwendung einer Zwei-Faktor-Authentifizierung („2FA“), um auf das Kundenkonto auf der Website zuzugreifen und Transaktionen und Übertragungen durchzuführen, Kontoinformationen zu ändern und zur Verfügung zu stellen. Standardmäßig verfügt ein Kunde über ein Kundenkonto mit der Bezeichnung „Standard“. 

Bestätigtes Kundenkonto: Ein Kundenkonto gilt als bestätigt, wenn der Kunde eine E-Mail von COINHOUSE erhält, die ihn über die Bestätigung informiert, oder wenn er von einem Kundenbetreuer darüber informiert wird. COINHOUSE entscheidet mittels seiner Abteilung für Konformität und Risikomanagement über die Bestätigung eines Kundenkontos auf Grundlage der Identifikationsdaten des Kunden, seiner LCB-FT-Politik und der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen. Nur ein Kunde mit einem gültigen Kundenkonto kann auf die Dienstleistungen zugreifen. 

Kryptokonto: Bezeichnet ein Positionskonto, in dem die Menge eines bestimmten Kryptowerts, der von einem Kunden gehalten und bei COINHOUSE verwahrt wird, sowie dessen Gegenwert in einer gesetzlichen Währung, der auf Grundlage eines Preises, der als Richtwert angegeben wird, verzeichnet ist. Jeder Kunde verfügt über mehrere Kryptokonten, die mit dem bestätigten Kundenkonto verbunden sind, und deren Anzahl der Anzahl der verschiedenen Kryptowerte entspricht, die für Transaktionen auf der Website oder der mobilen Anwendung zur Verfügung stehen. 

Kostenpflichtiges Konto: Bezeichnet ein kommerzielles Angebot, das COINHOUSE seinen Kunden anbietet. Dazu gehören Premium-Konten, Business Premium-Konten, Platinum-Konten usw. … Dieses Angebot gilt für den bei der Zeichnung angegebenen Zeitraum und nach Zahlung einer nicht rückzahlbaren Aufnahmegebühr durch den jeweiligen Kunden, die von COINHOUSE festgelegt und dem Kunden vor der Zeichnung dieses gewerblichen Angebots mitgeteilt wird. Das Angebot ermöglicht den Begünstigten den Zugang zu zusätzlichen Dienstleistungen, die auf der Website und in der mobilen Anwendung beschrieben sind, und dies während des Zeitraums, in dem das Abonnement wirksam und das Kundenkonto gültig ist. Die Mitgliedschaft im Premium-Status wird von der Abteilung für Konformität und Risikomanagement von COINHOUSE bestätigt, die sich das Recht vorbehält, eine Mitgliedschaft abzulehnen und auszusetzen, ohne verpflichtet zu sein, dem Kunden den Betrag der nicht rückzahlbaren Eintrittsgebühr zu erstatten, falls der Kunde gegen die vorliegenden AGB verstößt oder sich COINHOUSE gegenüber unangemessen verhält (z. B. aber nicht ausschließlich im Falle von beleidigendem, respektlosem, bedrohlichem Verhalten usw.). Das Angebot und die Zugangsbedingungen sind auf der Website, der mobilen Anwendung und auf Anfrage beim Kundenservice erhältlich. 

Verbraucher: Bedeutet im Sinne der Bestimmungen des Verbrauchergesetzbuches jede natürliche Person, die aus Gründen handelt, die nicht in den Rahmen ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit fallen.

Konvertierung oder Konvertierungsgeschäft: Eine von COINHOUSE angebotene Dienstleistung, bei der eine Menge einer Art von Kryptowerten in eine Menge eines anderen Kryptowertes konvertiert wird. 

Technische Störung: Bezeichnet einen der folgenden Fälle, der sich aus einem Umstand ergibt, der nicht COINHOUSE zuzuschreiben ist: Nichtverfügbarkeit des Zugangs zum Telefonnetz oder Internet für COINHOUSE oder den Kunden, Nichtverfügbarkeit des Zugangs zu COINHOUSE-Daten, die von Dritten gehostet werden, aus Gründen, die diesen Dritten zuzurechnen sind, Nichtverfügbarkeit des Zugangs zu COINHOUSE-Portfolios, technische Probleme, die dem Betrieb einer Blockchain oder eines “Smart Contracts” inhärent sind, Nichtverfügbarkeit des Zugangs oder der Manipulation der Bankkonten von COINHOUSE, die für den Empfang von Erwerben oder die Zahlung von Verkäufen verwendet werden, Nichtverfügbarkeit oder Ausfall der Partner von COINHOUSE, die Zahlungsdienstleister (PSP) oder technische Partner sind, die mit der Zahlung von Transaktionen verbunden sind, Nichtverfügbarkeit des Zugangs zu Plattformen von Partnern oder Marktplätzen für den Erwerb oder Verkauf von Kryptowerten, die von COINHOUSE auf eigene Rechnung betrieben werden, Nichtverfügbarkeit oder Verlust des Zugangs des Kunden zu seinem Portfolio, Ereignisse, die sich aus den Handlungen von Hackern, logischen Angriffen oder Computerviren oder jeglicher anderer Malware auf die Computersysteme des Kunden, der technischen Partner oder der Marktplätze, die von COINHOUSE für die Transaktionen und die Verwahrung genutzt werden, ergeben.

2FA (Zwei-Faktor-Authentifizierung oder zweistufige Verifizierung): Dies ist eine Methode, mit der ein Kunde nur dann auf sein Kundenkonto zugreifen, Kontoinformationen ändern, eine Portfolio-Adresse angeben, eine Transaktion oder eine Übertragung durchführen kann, wenn er einen Authentifizierungsmechanismus mit zwei verschiedene Identifizierungsmethoden benutzt. Diese Sicherheitsmaßnahme wird allen COINHOUSE-Kunden dringend empfohlen. 

Hinterlegung eines Kryptowerts: Eine Dienstleistung, die von COINHOUSE nur für bestimmte Kryptowerte angeboten wird, um es einem Kunden zu ermöglichen, eine Menge eines Kryptowerts, den er besitzt, selbst von seinem Portfolio an eine von COINHOUSE bereitgestellte Portfolio-Adresse zu senden, um ihn bei COINHOUSE im Kryptokonto des Kunden zu verwahren.

EUR-L: Ist ein Kryptowert, dessen Euro-Parität Coinhouse täglich von einer unabhängigen Firma, der Firma LUGH, einer Kapitalgesellschaft in vereinfachter Form mit Sitz in 148 rue de l’Université 75007 Paris, registriert im Handelsregister Paris unter der Nummer 884 976 440, mitgeteilt wird. Der in Euro ausgedrückte Wert des EUR-L wird von der Firma LUGH bestimmt und es besteht ein erhebliches Verlustrisiko, da er nicht garantiert wird. Der EUR-L, der von der Firma LUGH unter ihrer alleinigen Verantwortung herausgegeben wird, ist für alle Kunden von COINHOUSE verfügbar. Der EUR-L kann von einem Kunden zur Durchführung von Transaktionen verwendet werden und kann aus dem externen Portfolio eines Kunden abgehoben oder in dieses eingezahlt werden. Wenn Coinhouse dies erlaubt, kann ein Kunde von COINHOUSE eine Menge von EUR-L gegen Euro bei COINHOUSE unter Zwischenschaltung seines eigenen Kontos, aber auf keinen Fall bei der Firma LUGH, verkaufen oder kaufen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die EUR-L den Kunden, die sie besitzen, keine direkte Forderung gegenüber der Firma LUGH, die diese EUR-L ausgegeben hat, auf Rückzahlung in Euro gewähren. EUR-L kann nicht als Zahlungsmittel eingestuft werden. Weitere Informationen: https://www.lugh.io/

Fork oder Aufspaltung einer Blockchain: Bezeichnet das Ereignis, bei dem eine Aktualisierung des Protokolls einer Blockchain nur von einem Teil der Gemeinschaft der Parteien akzeptiert und implementiert wird, die an der Verwaltung, Validierung und Verbreitung dieses Protokolls beteiligt sind. Dieses Ereignis führt de facto zur Schaffung einer neuen Blockchain, die bis zum Zeitpunkt des Fork-Ereignisses eine gemeinsame Geschichte mit der ursprünglichen Blockchain hat, nach diesem Ereignis jedoch nicht mehr kompatibel ist.

Transaktionsgebühr oder Kommission:Der Betrag in Euro oder gegebenenfalls in Kryptowerten, der von COINHOUSE als Vergütung für die Durchführung einer Transaktion erhoben wird. Die Kommission hängt von der Art der Transaktion, dem Typ des Kundenkontos (Standard, Kostenpflichtig), dem Transaktionsbetrag und dem Typ des Kryptowerts ab. Sie wird dem Kunden vor jeder Transaktion bekanntgegeben und von ihm ausdrücklich bestätigt. Die Berechnungsmethode ist in Abschnitt 9 und in der Preisliste auf der Website angegeben. 

Interventionsgebühren: Gebühren, die COINHOUSE vom Kunden für die Bearbeitung eines Zahlungsausfalls, eines Zahlungsvorfalls, eines Vorfalls auf dem Kundenkonto, für die Bearbeitung einer Transaktion, die aufgrund eines Fehlers oder einer Unterlassung des Kunden oder aufgrund von Nachweisen, die der Abteilung Konformität und Risikomanagement nicht zur Verfügung gestellt wurden, nicht zustande gekommen ist, im Missbrauchsfall durch einen Kunden oder für jeden anderen in den AGB genannten Grund erhebt. Die Höhe der Interventionsgebühr kann nicht im Voraus festgelegt werden und wird in Euro als Prozentsatz des Transaktionsbetrags oder als äquivalenter Betrag in Kryptowerten oder gegebenenfalls als fester Betrag mit einem Mindest- und einem Höchstbetrag ausgedrückt, wie in der Preistabelle auf der Website und/oder in diesen AGB angegeben.

Verwahrungsgebühren: Gebühren, die von COINHOUSE für die Verwahrung einer Menge eines Kryptowerts im Kryptokonto eines Kunden erhoben werden.  

Konvertierungsgebühren: Gebühren, die von COINHOUSE für die Konvertierung einer Menge eines Kryptowerts, der von einem Kunden gehalten wird, in eine Menge eines anderen Kryptowerts, der von COINHOUSE angeboten wird, erhoben werden. 

Übertragungsgebühren: Gebühren, die von COINHOUSE für die Übertragung einer Menge eines Kryptowerts in ein externes Portfolio zur Deckung der Kosten erhoben werden, die mit der Bestätigung der Übertragungstransaktion der Menge des Kryptowerts auf das Portfolio des Kunden durch Computersysteme in der Blockchain verbunden sind. Diese Gebühren sind nicht im Voraus bestimmbar und die Art und Weise ihrer Berechnung ist in der Preisliste auf der Website angegeben. 

Höhere Gewalt: Im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches ein Ereignis, das sich der Kontrolle des Schuldners entzieht, das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der AGB nicht vernünftigerweise vorhersehbar war und dessen Auswirkungen nicht durch geeignete Maßnahmen verhindert werden können, und das die Erfüllung der Verpflichtung des Schuldners verhindert. Wenn das Hindernis vorübergehender Natur ist, wird die Erfüllung der Verpflichtung ausgesetzt, es sei denn, die daraus resultierende Verzögerung rechtfertigt die Auflösung der zugrunde liegenden Vereinbarung. Wenn die Verhinderung endgültig ist, wird die Vereinbarung von Rechts wegen aufgelöst und die Parteien werden von ihren Verpflichtungen befreit.

Gesteuerte Verwaltung: Gesteuerte Verwaltung ist eine Dienstleistung für Anleger, die die Verwaltung ihres Portfolios an digitalen Vermögenswerten delegieren möchten. Ein/e engagierte/r Coinhouse-Berater/in begleitet den Kunden bei seinem/ihrem Investitionsvorhaben. Bei der gesteuerten Verwaltung gibt es entsprechend des Anlegerprofils verschiedene Risikoniveaus. Der Anleger kann durch schriftliche Mitteilung verlangen, dass seine Mittel von einer Option zu einer anderen umgeschichtet werden. 

Preisliste: Preisliste, die für jede Dienstleistung oder Transaktion den Betrag und/oder die Berechnungsmodalitäten der Gebühren, die von COINHOUSE erhoben werden, zusammenfasst und die auf der Website unter dem folgenden Link zugänglich ist: Preisliste | Coinhouse

IBAN: International Banking Account Number bedeutet internationale Bankkontonummer. Sie ist mit einem BIC-Code verbunden. 

KYC (Know Your Customer oder Kundeninformationen): Begriff, der im Zusammenhang mit der Anwendung eines Verfahrens zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus verwendet wird und sich auf die Maßnahmen bezieht, die durchgeführt werden müssen, um die Identifizierung eines Kunden zu ermöglichen (Know Your Customer). 

LCB-FT oder LAB-FT: Bezeichnet die Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus im Sinne des Währungs- und Finanzgesetzes und führt zur Einrichtung eines Systems zur Bewertung von Kundengeschäften, das den in Frankreich und Europa geltenden Vorschriften entspricht. 

Erwerbs-, Verkaufs-, Hinterlegungs- und Übertragungsgrenzen: Definiert für einen bestimmten Kunden die Beträge, die den kumulativen Höchstbeträgen für Erwerbe, Verkäufe, Hinterlegungen und Übertragungen entsprechen, die von diesem Kunden in einem bestimmten Zeitraum getätigt werden können. 

Krypto Booklet: Krypto Booklet ist eine Dienstleistung für Privatanleger und Unternehmen, die es ihnen ermöglicht, ihre Anlage in Stablecoin (USDT, USDC oder Euro-Stablecoin) über einen bestimmten Zeitraum zu optimieren. Durch das Renditeangebot auf diese Stablecoins bietet Coinhouse die Möglichkeit, das Risiko von plötzlichen Preisschwankungen mit einem Zinssatz zu verringern.

Verwaltungsmandat: ein Vertrag in Papierform oder einem anderen dauerhaften Medium, durch den ein Kunde (der Auftraggeber) COINHOUSE (den Bevollmächtigten) ermächtigt, ein Portfolio von Kryptowerten basierend auf seinen Anlagezielen, einschließlich seiner Risikotoleranz, seines Wissens und seiner Erfahrung und seiner finanziellen Situation, einschließlich seiner Fähigkeit, Verluste zu erleiden, zu verwalten. 

Bruttoerwerbsbetrag, Erwerbsbetrag, Nettoverkaufsbetrag: In Abschnitt 10 definierte Begriffe. 

Partei: Bezeichnet, je nach Kontext gemeinsam oder einzeln, den Kunden und COINHOUSE.

Mitarbeiter oder Operator: Jeder Angestellte, Vertragspartner, Auftragnehmer, Praktikant, Bevollmächtigte oder eine als solcher bezeichnete Person, die von COINHOUSE, ihren Tochtergesellschaften oder ihrer Muttergesellschaft beschäftigt wird. 

Portfolio oder Wallet: Eine IT-Anwendung, die die Verwaltung, den Empfang und den Versand von Kryptowerten ermöglicht und deren Sicherheit durch die Verwendung von kryptographischen Verfahren auf Grundlage von privaten und öffentlichen Schlüsselmechanismen gewährleistet. Ein Portfolio enthält eine oder mehrere Adressen, die für die Konvertierung von Kryptowerten verwendet werden, sowie einen oder mehrere private Schlüssel, die die Vermögenswerte sichern. Die Offenlegung, der Diebstahl oder der Verlust der privaten Schlüssel kann zum vollständigen Verlust der Kryptowerte führen. 

Externes Portfolio: Ein Portfolio, über das der Kunde die Kontrolle hat und über das COINHOUSE keine Kontrolle haben kann. Das externe Portfolio ist den IT-Systemen von COINHOUSE völlig fremd.

Preis eines Kryptowerts oder Preis: Der Gegenwert einer Einheit des betreffenden Kryptowerts, die dem Kunden in Euro oder in einem anderen bestimmten Kryptowert, wie von COINHOUSE nach Kundenwunsch festgelegt, angeboten wird. 

Der Preis eines Kryptowerts wird von COINHOUSE berechnet und festgelegt, indem die verschiedenen Gegenwerte des betreffenden Kryptowerts an renommierten Marktplätzen oder von COINHOUSE ausgewählten Liquiditätsanbietern zusammengefasst und um eine technische Marge bereinigt werden, in die die folgenden Faktoren einfließen: Art des Kryptowerts, Preis und Liquidität des Werts auf den Marktplätzen und bei den Liquiditätsanbietern, die Partner von COINHOUSE sind, die vom Kunden benötigte Menge, die Art der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und COINHOUSE oder andere relevante Kriterien, die zum Zeitpunkt der Preisbestimmung festgelegt werden.

Der Preis eines Kryptowerts ist an verschiedenen Stellen auf der Website oder der mobilen Anwendung angegeben und wird regelmäßig aktualisiert (in der Regel innerhalb weniger Minuten). Der Preis eines Kryptowerts wird, sofern er nicht in einem Verfahren im Zusammenhang mit einem Erwerb, Verkauf oder einem Konvertierungsgeschäft angegeben wird, als Richtwert dargestellt und kann einen Durchschnittswert zwischen einer Erwerbs- und Verkaufstransaktion für diesen Kryptowert darstellen und daher von dem Preis abweichen, der bei der Transaktion zugrunde gelegt wird. Nur der Preis, der für die Transaktion festgelegt wird, zählt für die Aufrechnung und die Anwendung der vorliegenden AGB. 

Sofern nicht anders angegeben oder in den Sonderbedingungen vereinbart, kann COINHOUSE daher den Preis des Kryptowerts, für den eine Transaktion durchgeführt wird, nicht im Voraus garantieren, da dieser Preis naturgemäß schwankt.

Fragebogen für Kundeninformationen: Ein Fragebogen, der für die Zwecke des CBT-FTL, der Betrugsbekämpfung, der Bewertung der Erwartungen eines Kunden, seiner Investitionskenntnisse (insbesondere in Kryptowerte) und seiner Risikotoleranz erstellt wird und dem Kunden über eine Schnittstelle der Website, der mobilen Anwendung oder direkt von COINHOUSE-Mitarbeitern zugesandt wird. COINHOUSE behält sich das Recht vor, einem Kunden eine Dienstleistung ohne Entschädigung zu verweigern, falls ein Kundenfragebogen binnen 72 Stunden nach seiner Übermittlung an den Kunden nicht, nur teilweise oder nicht zufriedenstellend ausgefüllt vorliegt. 

Rückerstattung: gemäß Definition in Abschnitt 13.5.   

Übertragungen: Bezeichnet den Akt des Versendens einer Menge von Kryptowerten durch COINHOUSE auf Antrag des Kunden an die von einem Kunden angegebene Adresse des Portfolios, wobei der Kunde allein für die Angabe dieser Adresse verantwortlich ist und COINHOUSE nicht für die Angabe einer falschen oder nicht dem Kunden gehörenden Adresse durch den Kunden haftet. Übertragungen sind nicht für alle von Coinhouse angebotenen Kryptowerte möglich. Nicht übertragbare Kryptowerte sind auf der Website oder der mobilen Anwendung zum Zeitpunkt des Erwerbsvorgangs gekennzeichnet. 

SEED: Daten zur Sicherung eines Portfolios von Kryptowerten. Diese werden in Form einer Wortliste dargestellt und ermöglichen den vollständigen Zugriff auf das verknüpfte Portfolio. Diese Sicherheitsmaßnahme ermöglicht die Wiederherstellung des Portfolios im Falle von Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Datenträgers des Portfolios (Telefon, Tablet, PC oder andere Geräte). Diese Wortliste ist streng vertraulich. Die Speicherung der SEED-Informationen in jeglicher Form unterliegt der alleinigen Verantwortung des Kunden. COINHOUSE haftet nicht für Fehler bei der Speicherung der Portfolio-SEEDs eines Kunden oder für dessen Verlust. 

Dienstleistungen: Bezeichnet die Gesamtheit der Dienstleistungen, die COINHOUSE seinen Kunden über die Website, die mobile Anwendung oder über einen Operator oder Kundenbetreuer anbietet. Die Dienstleistungen umfassen Transaktionen, die Verwahrung, Übertragung und Hinterlegung von Kryptowerten, die gesteuerte Verwaltung und das Krypto Booklet. Zu diesen Dienstleistungen gehören auch i) technische Dienstleistungen wie SEED-Wiederherstellung, Portfolio-Übertragungen, Verwahrung bestimmter Kryptowerte im Namen des Kunden in einem nicht verbundenen Portfolio-Gerät, ii) Anlageberatung in Bezug auf Kryptowerte, iii) Zugang zum Portfolio-Tracking und zu Anlagedienstleistungen, wie z. B. zu „Gesteuerte Verwaltung“ oder „Krypto-Booklet“ auf der Website und/oder der mobilen Anwendung oder iv) Anlagedienstleistungen in einen oder mehrere Kryptowerte durch Verwaltungsaufträge, Staking-Angebote oder Zugang zu dezentralisierten Finanzanlagelösungen, gemäß der Definition dieser Begriffe auf Website, der mobilen Anwendung und wie handelsüblich dargestellt. COINHOUSE behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen den Kunden ihren Bedürfnissen und ihrem Risikoaversionsprofil entsprechend anzubieten. Für bestimmte Dienstleistungen können Sonderbedingungen gelten. 

Website: Bezeichnet alle COINHOUSE-Dienstleistungen, die unter der folgenden Webadresse (URL) zugänglich sind:  https://www.coinhouse.com , und insbesondere die Schnittstelle des Kundenkontos, die mit seinen Login-Daten und ggf. die 2FA zugänglich ist. 

Saldo eines Kryptokontos: Entspricht der Menge an Kryptowerten, die auf dem Kryptokonto eines Kunden verfügbar sind. 

Transaktion: Umfasst den Erwerb, Verkauf oder die Konvertierung von Kryptowerten durch einen Kunden. 

Verkauf von Kryptowerten, Verkauf oder Verkaufsauftrag: Eine Dienstleistung, bei der eine Menge von Kryptowerten, die von einem Kunden mit einem gültigen Kundenkonto gehalten werden und gegen Zahlung in Euro per Überweisung auf das Bankkonto in der europäischen Zone des Kunden von COINHOUSE erworben werden. 

Login-Verifizierung: Ein von COINHOUSE eingerichtetes Verfahren, bei dem der Kunde aufgefordert wird, einen per E-Mail oder SMS übermittelten Code einzugeben, um zu überprüfen, ob er tatsächlich der Urheber einer Aktion auf seinem Kundenkonto ist. 

3.Allgemeine Bestimmungen

Die vorliegenden AGB regeln die Dienstleistungen, die jedem Kunden auf der Website, der mobilen Anwendung per Fernzugriff und über einen Operator angeboten werden. Sie stellen gemeinsam mit der Rechnung, gegebenenfalls den Sonderbedingungen, der Transaktionsmitteilung, der Verwaltungsvollmacht und dem Fragebogen für Kundeninformationen oder einem anderen Dokument, das an deren Stelle tritt, die einzigen Vertragsdokumente dar, die für die Parteien verbindlich sind, unter Ausschluss aller anderen Dokumente (Prospekte, Präsentationen von Dienstleistungen, Kataloge oder Fotografien von Kryptowerten usw.), die nur als Hinweis dienen und nicht vertraglich bindend sind. Die vorliegenden AGB gelten weltweit.

Die allgemeinen Erwerbs- oder Verkaufsbedingungen von Kunden, die juristische Personen sind, können in keiner Weise die vorliegenden AGB ersetzen oder verdrängen und sind für COINHOUSE nicht bindend, ungeachtet anderslautender Bestimmungen.

Beim Erwerb oder Verkauf von Kryptowerten mit gesetzlichen Zahlungsmitteln werden die Kryptowerte von COINHOUSE, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, an Kunden zu einem in Euro (€) angegebenen Preis verkauft oder angekauft. Bei der Konvertierung von Kryptowerten kann der Preis nicht in Euro (€) angegeben werden, da eine bestimmte Menge gegen eine andere Menge umgetauscht wird. Die Konvertierungsgebühren können in Euro ausgedrückt werden, wobei eine Äquivalenz mit dem Preis des jeweiligen Kryptowerts angewandt wird.     

4.Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen – Durchsetzbarkeit und Nachweis

Die AGB werden dem Kunden auf der Website und der mobilen Anwendung gemäß Artikel 1127-1 des Zivilgesetzbuches zur Verfügung gestellt. Sie können dem Kunden auch auf Anfrage per E-Mail oder dem Postweg zusätzlich zur automatischen Übermittlung und Bestätigung bei der Einrichtung des Kundenkontos und bei der Durchführung einer Transaktion, was als Annahme der darin enthaltenen Bedingungen gilt, übermittelt werden. Sie werden dem Kunden auch automatisch übermittelt, wenn sie allen Kunden im Zuge einer Aktualisierung zugestellt werden. Aus diesem Grund sind die AGB und ihre späteren Änderungen für den Kunden, der bestätigt, dass er sie gelesen hat und ihnen zustimmt, verbindlich. 

Die Aufbewahrung der Kommunikation, der erbrachten Dienstleistungen, der Kundendokumente und der Rechnungen erfolgt auf einem zuverlässigen und dauerhaften Datenträger gemäß Artikel 1379 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Alle diese Elemente sind für die Parteien beweiskräftig. Im Allgemeinen gilt jedes elektronische Dokument von COINHOUSE als Nachweis für die Parteien.

5.Sprache der AGB

Die vorliegenden AGB können ins Englische, Italienische und Spanische übersetzt werden, um deren Verständnis für die Kunden zu erleichtern. Die übersetzten Inhalte dienen lediglich der Information. Ungeachtet dieser Übersetzung wird zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, dass im Falle von Streitigkeiten nur die französische Version der vorliegenden AGB zwischen den Parteien maßgeblich ist.

6.Änderung der AGB

COINHOUSE behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung der AGB unterliegt die neue Version der AGB der Annahme durch den Kunden, der 15 Tage Zeit hat, um sie abzulehnen. Nach Ablauf dieser 15-tägigen Frist und wenn der Kunde sie nicht ablehnt, treten die neuen AGB in Kraft und gelten für alle Dienstleistungen, die der Kunde erbringt. Lehnt der Kunde die neue Version der AGB ab, muss der Kunde innerhalb von 15 Tagen das Guthaben auf seinem Kundenkonto abheben; nach Ablauf dieser Frist wird sein Kundenkonto gemäß Artikel 8.5.5 geschlossen. Die anwendbare Version der AGB ist diejenige, die zum Zeitpunkt der Durchführung einer Dienstleistung gültig ist. Dem Kunden wird empfohlen, die am Tag der Durchführung der von ihm in Anspruch genommenen Dienste geltenden AGB zu speichern, ungeachtet der von COINHOUSE angewandten Archivierungsregeln. 

7.Nichtigkeit einer Bestimmung der AGB

Die Nichtigkeit einer Bestimmung der vorliegenden AGB führt nicht zur Ungültigkeit der gesamten AGB. 

8.Allgemeine Bestimmungen für die Dienstleistungen 

8.1 Angebot von Kryptowerten 

Die Liste der von COINHOUSE angebotenen Kryptowerten wird dem Kunden über die Website, die mobile Anwendung oder einen Kundenbetreuer übermittelt. Der Kunde kann die Übermittlung dieser Liste auch per E-Mail anfordern. Sie kann jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Insbesondere kann COINHOUSE einseitig entscheiden, keine Dienste für einen bestimmten Kryptowert mehr anzubieten. Diese Entscheidung kann durch ein mögliches rechtliches oder technologisches Risiko begründet sein. In diesem Fall wird sich COINHOUSE nach besten Kräften bemühen, die betroffenen Kunden innerhalb einer angemessenen Frist darüber in Kenntnis zu setzen und Lösungen anzubieten, damit die Kunden die Kryptowerte aus ihrem Portfolio entfernen, sie in andere Kryptowerte umwandeln oder sie verkaufen können. 

8.2 Angebot von Dienstleistungen 

Die Liste der Dienstleistungen, die COINHOUSE seinen Kunden anbietet, kann sich im Laufe der Zeit ändern. Diese Dienstleistungen werden dem Kunden über die Website www.coinhouse.com, die mobile Anwendung, das Kundenkonto und/oder einen Kundenbetreuer zur Verfügung gestellt.

Nicht alle von COINHOUSE angebotenen Dienstleistungen sind für alle angebotenen Kryptowerte verfügbar. Bestimmte Dienstleistungen wie die Hinterlegung, Übertragung und die Konvertierung können auf bestimmte angebotene Kryptowerte beschränkt sein. Ebenso können bestimmte Dienstleistungen einem Teil der Kunden von COINHOUSE vorbehalten sein oder eine bestimmte Art Kundenkonto erfordern, wie z. B. ein kostenpflichtiges Konto. Der Kunde ist verpflichtet, die auf der Website oder der mobilen Anwendung dargestellten Informationen zu konsultieren, insbesondere wenn er eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, um sich über mögliche Einschränkungen zu informieren, seinen Kundenbetreuer zu befragen oder die Mitteilung per E-Mail beim Kundenservice anzufordern. 

8.3 Allgemeine Bestimmungen für die Dienstleistungen auf der Website und der mobilen Anwendung 

Alle Dienstleistungen, die ein Kunde aus der Ferne in Anspruch nehmen kann, müssen schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger erbracht und vom Kundenkonto aus über die Website oder die mobile Anwendung bestätigt werden. 

Die von COINHOUSE angebotenen Dienstleistungen sind direkt auf der COINHOUSE-Website oder der mobilen Anwendung von einem gültigen, nicht gesperrten oder suspendierten Kundenkonto aus zugänglich. 

Im Falle von Schwierigkeiten bei der ordnungsgemäßen Ausführung einer Dienstleistung oder bei der Einrichtung eines Kundenkontos können die Kunden der Website oder der mobilen Anwendung und COINHOUSE per Telefon, E-Mail oder über das von COINHOUSE verwendete Supportsystem kommunizieren. 

COINHOUSE behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung und ohne jeglichen Anspruch auf Entschädigung, ein Kundenkonto nicht zu bestätigen, die Ausführung von Dienstleistungen für einen bestimmten Kunden zu verweigern oder ein Kundenkonto zu blockieren, vorübergehend zu suspendieren oder gemäß der in Abschnitt 8.9. beschrieben Bestimmungen zu löschen. Im Allgemeinen behält sich COINHOUSE das Recht vor, den Zugang zur gesamten oder einem Teil der Website oder der mobilen Anwendung zu schließen, die Ausführung oder Bereitstellung der gesamten oder eines Teils der angebotenen Dienstleistungen im Fall von höherer Gewalt, technischen Störungen, Gefährdung oder Bedrohung des Personals oder der technischen Mittel von COINHOUSE, gleich welcher Art, auszusetzen.

8.4 Allgemeine Bestimmungen für Transaktionen und andere Dienstleistungen, die über einen Kundenbetreuer initiiert werden 

Je nach Status seines Kundenkontos (siehe gewerbliche Angebote auf der Website oder der mobilen Anwendung) kann ein Kunde die Unterstützung eines Kundenbetreuers in Anspruch nehmen, um eine Dienstleistung vor Ort oder aus der Ferne (per Telefon, E-Mail, mittels elektronischer Unterzeichnung eines Formulars oder durch Videogespräch) während der üblichen Geschäftszeiten von COINHOUSE in Anspruch zu nehmen. Diese sind an Werktagen von 9:30 bis 18:30 Uhr (lokale Zeit in Paris) außer an Feiertagen, am 24. und 31. Dezember, am 2. Januar und an allen anderen Tagen, die von COINHOUSE auf der Website, der mobilen Anwendung, den sozialen Netzwerken oder per Nachrichtenübermittlung oder E-Mail-Benachrichtigung (einschließlich der Mitteilung über die Abwesenheit eines Kundenbetreuers) angegeben werden. COINHOUSE behält sich das Recht vor, eine Anfrage, einen Auftrag, der egal auf welche Weise (E-Mail, Telefon, Erhalt der unterzeichneten Transaktionsmitteilung usw.) übermittelt oder bestätigt wurde, nicht auszuführen oder zu beantworten, wenn dies außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgt, es sei denn, es liegen Sonderbedingungen oder eine schriftliche Vereinbarung des Kundenbetreuers vor, die von dem Vorgesetzen genehmigt ist und die Bedingungen festlegt sind. COINHOUSE ist nicht für die Folgen, finanzielle Verluste oder Verluste von Möglichkeiten haftbar, die sich aus der Nichtausführung oder Nichtbeantwortung einer Anfrage, eines Auftrags oder einer Bestellung ergeben, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten übermittelt oder empfangen wurden.    

Der Kunde ist darüber informiert, dass seine Gespräche mit dem Kundenservice von COINHOUSE zu Beweiszwecken, zur Erkennung von Betrugsfällen und/oder zur Verbesserung der Kundendienstqualität aufgezeichnet oder abgehört werden können.

Diese Gespräche werden nicht länger als sechs Monate nach der Aufzeichnung aufbewahrt, es sei denn, gesetzliche Bestimmungen schreiben eine längere Aufbewahrungsfrist vor.

Der Kunde hat aus legitimen Gründen jederzeit das Recht auf Zugang, Änderung, Berichtigung und Widerspruch, indem er sich schriftlich mit Unterschrift und einer Kopie seines Identitätsnachweises direkt wendet an: COINHOUSE SAS / Service Conformité et Gestion des Données / 14, avenue de l’opéra 75001 Paris – Frankreich. Diese Ersuchen dürfen die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf der Grundlage der Einwilligung, die vor dem Widerruf der Einwilligung erfolgte, nicht beeinträchtigen.

Der Nutzer hat das Recht, Beschwerde bei der CNIL einzureichen. Er ist darüber informiert, dass seine Daten gemäß den Vorschriften nach seinem Tod aufbewahrt oder gelöscht werden und dass er das Recht hat, Anweisungen zu erteilen, ob diese Daten an einen von ihm bestimmten Dritten weitergegeben werden sollen oder nicht.

Das Ersuchen des Kunden auf Inanspruchnahme einer Dienstleistung muss per E-Mail, telefonisch, mit einem dafür vorgesehenen elektronischen Dokument oder in Anwesenheit des Kunden gestellt werden. Sobald der Kunde den Auftrag zur Durchführung einer Dienstleistung an einen Kundenbetreuer oder Operator von COINHOUSE erteilt hat, ist dieser unwiderruflich. Die Ausführung der Dienstleistung kann dem Kunden per E-Mail oder mittels elektronischer Unterzeichnung einer Transaktionsmitteilung oder mündlich in Anwesenheit des Kunden bestätigt werden. 

Ein Kunde kann im Falle von Problemen mit der Website oder der mobilen Anwendung auch die Unterstützung durch einen Kundenbetreuer oder einen Operator in Anspruch nehmen, ohne dass dies jedoch eine Verpflichtung von COINHOUSE zur Unterstützung begründet. 

Im Falle eines Missbrauchs seitens eines Kunden bei der Inanspruchnahme eines Kundenbetreuers oder eines Operators zur Erbringung von Dienstleistungen (z. B. und ohne Anspruch auf Vollständigkeit, wiederholte erfolglose Anfragen, mehrfache Aufforderungen, unvernünftige Inanspruchnahme eines Kundenbetreuers etc.), im Falle eines unangemessenen, beleidigenden oder bedrohlichen Verhaltens eines Kunden gegenüber einem Kundenbetreuer oder einem Operator, im Falle eines Verstoßes eines Kunden gegen seine in den AGB beschriebenen Verpflichtungen und nach Ermessen von COINHOUSE, kann COINHOUSE vom Kunden eine Interventionsgebühr erheben.   

8.5 Eröffnung eines Kundenkontos

8.5.1 Notwendige Dokumente und Informationen

Die bei der Beantragung eines Kundenkontos bereitzustellenden Dokumente und Informationen sind auf der Website oder der mobilen Anwendung angegeben oder auf schriftliche Anfrage beim Kundenservice erhältlich. COINHOUSE verlangt insbesondere, aber nicht ausschließlich, einen gültigen und lesbaren Ausweis, eine Fotografie (ein Selfie des Kunden mit einem handgeschriebenen Wort) oder ein Video des Kunden, die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse, der Telefonnummer des Kunden, der Adresse seines Hauptwohnsitzes, Informationen über sein Einkommen, seinen Beruf und sein Vermögen, die Vorlage eines Kontoauszugs.  Im Falle eines gemeinsamen Kundenkontos können dieselben Unterlagen auch vom anderen Inhaber des Kundenkontos angefordert werden.    

Die Art oder das Format dieser Dokumente (Bild, PDF-Dokument, usw.) kann sich im Laufe der Zeit ändern. Die Liste der erforderlichen Dokumente kann sich je nachdem unterscheiden, ob ein Kundenkonto für eine juristische Person oder eine natürliche Person eingerichtet wird. Die Einrichtung eines Kundenkontos für juristische Personen erfordert insbesondere die Vorlage eines Handelsregisterauszugs (oder eines gleichwertigen Dokuments), der nicht älter als 3 Monate sein darf, der Unternehmenssatzung, des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer und eines Kontoauszugs. 

Im Rahmen der Geschäftsbeziehung kann COINHOUSE von einem Kunden verlangen, dass er seine Dokumente aktualisiert oder zusätzliche Dokumente vorlegt (einschließlich Nachweise über die Herkunft von Geldern, Einkommens- oder Vermögensnachweise, Nachweise über den Erwerb von Kryptowerten, Beantwortung eines Fragebogens für Kundeninformationen), um ihm den Zugang zu neuen Dienstleistungen zu ermöglichen, die Durchführung einer Dienstleistung zu gestatten oder die in Abschnitt 8.6 festgelegten Grenzen zu ändern.  

8.5.2 Staatsangehörigkeits- und Wohnsitzlandbeschränkungen aufgrund von Maßnahmen im Bereich der Geldwäschebekämpfung und der Richtlinien der Abteilung Konformität und Risikomanagement.  

Die Eröffnung eines Kundenkontos und die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung mit COINHOUSE ist auf volljährige Kunden beschränkt, die ihren Hauptwohnsitz in Europa haben und deren Staatsangehörigkeit nicht auf der Liste der Länder steht, die mit internationalen Sanktionen belegt sind oder die COINHOUSE nicht zulässt. Die Liste dieser Länder ist auf der Website (https://www.coinhouse.com/en/authorized-nationalities/) verfügbar und kann sich jederzeit und ohne Vorankündigung aufgrund einer Entscheidung von COINHOUSE oder gesetzlicher Verpflichtungen ändern. COINHOUSE haftet nicht für die Folgen der Beendigung einer Geschäftsbeziehung mit einem Kunden aufgrund der Sperrung oder Suspendierung seines Kundenkontos aufgrund von Beschränkungen, die mit dem Land seines Wohnsitzes oder seiner Staatsangehörigkeit zusammenhängen.  

8.5.3 Aktualisierung der Informationen des Kundenkontos

Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner Identität, seiner Vermögenslage oder beruflichen Situation, seines Wohnsitzes, seiner Telefonnummer, seiner Bankverbindung, seiner E-Mail-Adresse oder andere Änderungen, die sich auf seine Anlagefähigkeit auswirken können, so schnell wie möglich mitzuteilen; und dementsprechend aktualisierte Nachweise vorzulegen. 

Im Falle eines abgelaufenen Ausweisdokuments kann der Kunde aufgefordert werden, so schnell wie möglich ein neues, gültiges und vollständiges Dokument vorzulegen, andernfalls kann sein Konto gesperrt oder suspendiert werden. 

Nach der erfolgten Bestätigung des Kundenkontos können bestimmte Informationen nur mittels eines besonderen Verfahrens, das vom Kundenservice übermittelt wird, und nach Vorlage von entsprechenden Belegen geändert werden.  

Die Bankverbindungsdaten des Kunden und die Adressen für die Übertragung von Kryptowerten sind ebenfalls sensible Daten. Ihre Änderung unterliegt einem besonderen Verfahren, das auf der Website oder der mobilen Anwendung beschrieben oder vom Kundenservice übermittelt wird. 

8.5.4 Absicherung des Kundenkontos auf der Website oder der mobilen Anwendung

Der Kunde ist allein für den sicheren Zugang zu seinem Kundenkonto über die Website oder die mobile Anwendung verantwortlich, der standardmäßig mittels einer E-Mail-Adresse und einem Passwort erfolgt. Es ist zwingend erforderlich, dass der Kunde sein Konto selbst schützt, indem er sicherstellt, dass sein mit dem Konto verbundenes E-Mail-System (und zu dem nur er Zugang hat), geschützt ist, indem er ein komplexes Passwort verwendet, das sich von den sonst von ihm benutzten Passwörtern unterscheidet, und dies vor der Inanspruchnahme jeglicher Dienstleistung. Die Funktionsweise von Kryptowerten selbst (z. B. irreversible Übertragungen von einem Portfolio zu einem anderen, pseudonyme Portfolio-Adressen) erfordert höchste Wachsamkeit, da der Zugriff eines Dritten auf das Coinhouse-Konto eines Kunden zum Diebstahl von Kryptowerten führen kann, die auf dem Konto aufbewahrt werden.

Dem Kunden wird empfohlen, 2FA auf seinem Kundenkonto einzurichten, um seine Informationen zu sichern und Zugang zu den Dienstleistungen zu erhalten. COINHOUSE kann für bestimmte Transaktionen die vorherige Aktivierung von 2FA oder die Login-Verifizierung verlangen. Der Kunde kann sein Konto selbst sperren, wenn er der Ansicht ist, dass ein Sicherheitsrisiko besteht. Dieser Sperrungsantrag kann dem Kundenservice mitgeteilt werden oder durch Befolgen der Anweisungen auf der Website, der mobilen Anwendung oder per E-Mail erfolgen. Die Beantragung der Freigabe eines Kundenkontos oder der Löschung der 2FA durch einen Kunden erfordert die Einhaltung eines strengen Verfahrens und die Vorlage von Belegen, die vom Kundenservice oder einem Kundenbetreuer übermittelt werden, und kann mehrere Tage bis Wochen dauern. COINHOUSE behält sich das Recht vor, diesem Antrag nicht stattzugeben, wenn das Verfahren nicht eingehalten wird und die angeforderten Dokumente nicht übermittelt oder für ungültig befunden werden. 

Der Zugriff auf die mobile Anwendung kann ebenfalls durch die Verwendung biometrischer Erkennungsfunktionen (Face-ID, Gesichtserkennungsanwendungen oder Fingerabdrücke) gesichert werden. Diese Funktionalität ermöglicht die Identifizierung des Kunden innerhalb der Anwendung durch biometrische Erkennung des Kunden und setzt voraus, dass das Mobiltelefon oder der Tablet-PC mit einem entsprechenden Lesegerät ausgestattet ist. Die Nutzung dieser Funktion ersetzt die Eingabe der Erkennungscodes (Ihre Kundennummer und Ihr Geheimcode) und gewährleistet einen sicheren Zugang zur Anwendung. Der Kunde verpflichtet sich, seine eigenen biometrischen Daten nur auf einem Mobiltelefon oder Tablet-PC zu speichern, dessen alleiniger Nutzer er ist.

Die biometrischen Daten des Kunden werden nicht außerhalb des Telefons des Kunden gespeichert und von Coinhouse niemals aufbewahrt.

Coinhouse behält sich das Recht vor, die für alle seine Dienste oder für bestimmte, speziell bezeichnete Dienstleistungen geltenden zu verwendenden Authentifizierungsmöglichkeiten zu ändern oder zu ergänzen. Hiervon wird der Kunde mit einer angemessenen Frist per E-Mail informiert. 

8.5.5 Löschung eines Kundenkontos

Ein Kunde kann jederzeit die Löschung seines bestätigten oder unbestätigten Kundenkontos verlangen, indem er den Kundenservice per E-Mail informiert. COINHOUSE wird dem Antrag binnen einer angemessenen Frist und gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 24 nachkommen. Eine Interventionsgebühr von mindestens 20 Euro inkl. MwSt. kann nach dem Ermessen von COINHOUSE erhoben werden.

Bitte beachten Sie, dass COINHOUSE zur Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen eine Überwachungsverarbeitung durchführt, die dem Zweck des LCB-FT und der Umsetzung finanzieller Sanktionsmaßnahmen dient. Daher werden bestimmte Daten für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt. 

Wenn der Kunde über ein positives Guthaben auf seinem Kryptokonto verfügt, muss folgende Unterscheidung vorgenommen werden: 

  • Wenn das Guthaben auf dem Konto unter dem Gegenwert des Mindestbetrags der Übertragungsgebühr liegt, die dem Kunden auf der Website, der mobilen Anwendung oder durch den Kundenservice mitgeteilt und gemäß der Gebührenordnung berechnet wurde, und der Kunde sein Konto schließen möchte, muss er ausdrücklich auf den Betrag auf seinem Kryptokonto verzichten. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass jeder Verzicht endgültig ist und es unmöglich macht, die Mittel zu einem späteren Zeitpunkt zurückzufordern. 
  • Wenn das Guthaben auf dem Konto den Mindestbetrag der Übertragungsgebühr übersteigt, die gemäß den in der Gebührenordnung angegebenen Modalitäten berechnet werden: Ist der Kunde darauf hingewiesen, dass er verpflichtet ist, die verwahrten Gelder vorher abzuheben und COINHOUSE zu benachrichtigen, wenn die Übertragung erfolgt ist, um sein Kundenkonto archivieren zu können. 

Wenn der Kunde einen Kryptowert hält, der nicht in ein externes Portfolio übertragen werden kann, muss der Kunde den gehaltenen Gegenwert dieses Kryptowertes verkaufen oder gegebenenfalls in einen Kryptowert umwandeln, der übertragen werden kann (z. B. Bitcoin). Wenn der Verkauf oder die Konvertierung nicht möglich ist, weil die Menge des Kryptowerts unter der Mindestgrenze für den Verkauf oder die Konvertierung für diesen Kryptowert liegt, die auf der Website oder in der mobilen Anwendung angegeben ist und die der Kunde vor der Ausführung einer Dienstleistung zur Kenntnis genommen hat, dann muss der Kunde ausdrücklich auf den Betrag verzichten, der sich auf seinem Kryptokonto für diesen Kryptowert befindet.    

8.5.6 Doppelkonto  

Ein Kundenkonto ist streng persönlich und wird nur für den Zweck und die alleinige Nutzung durch den Kunden eingerichtet. Coinhouse erlaubt pro Person nur die Eröffnung eines Kundenkontos. 

Ein Kunde kann jedoch gleichzeitig ein Kundenkonto für Verbraucher und ein Kundenkonto für juristische Personen eröffnen, vorausgesetzt, er verfügt über zwei unterschiedliche E-Mail-Adressen für die Anmeldung und verwendet für jedes Kundenkonto ein separates Zahlungsmittel.

8.5.7 Tod, Invalidität, Geschäftsunfähigkeit des Kunden, Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung

Das Kundenkonto kann im Falle des Todes, der Invalidität oder der Geschäftsunfähigkeit des Kunden oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden, sofern entsprechende Nachweise vorgelegt werden, die von der Abteilung Konformität und Risikomanagement geprüft und als gültig befunden werden und sofern der Rechtsnachfolger die Kriterien für ein gültiges Kundenkonto erfüllt. In diesem Fall werden die Kryptowerte der Kryptokonten von COINHOUSE verkauft und der Erlös an den Berechtigten ausgezahlt oder, falls kein Kryptokonto vorhanden ist, wird das Konto gelöscht und der Erlös auf ein Bankkonto überwiesen. Eine Interventionsgebühr von mindestens 250 Euro inkl. MwSt. kann nach Ermessen von COINHOUSE erhoben werden. 

8.6 Grenzen bei der Erbringung der Dienstleistungen

8.6.1 Mindestbetrag 

COINHOUSE behält sich das Recht vor, den Mindestbetrag in Euro oder die Mindestmenge an Kryptowerten, die mit der Erbringung einer Dienstleistung für einen bestimmten Kryptowert verbunden ist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern (einschließlich des Mindestbetrags für Erwerb, Verkauf, Übertragung und Konvertierung). Diese Beträge müssen die Kosten enthalten, die COINHOUSE für die Erbringung der vom Kunden angeforderten Dienstleistungen geschuldet werden. Die vollständige Liste dieser Beträge ist auf der Website, der mobilen Anwendung und auf Anfrage beim Kundenservice verfügbar. Sofern auf der Website oder in der mobilen Anwendung nicht anders angegeben, gibt es keinen Mindestbetrag für die Hinterlegung von Kryptowerten.   

8.6.2 Höchstbetrag und Festlegung der Grenzen

COINHOUSE gestattet seinen Kunden theoretisch die Durchführung von Dienstleistungen ohne Begrenzung auf einen Höchstbetrag, solange das Kundenkonto kein Sicherheitsrisiko darstellt, der Kunde in der Lage ist, die Herkunft der Gelder (in gesetzlichen Zahlungsmitteln oder in Kryptowerten) bei einem Erwerb oder Verkauf nachzuweisen, aber nur, wenn die Abteilung Konformität und Risikomanagement die Durchführung der Dienstleistung nach der Analyse der Dokumente, eventueller Fragebögen zu Kundeninformationen und allgemein der vom Kunden übermittelten Informationen positiv beurteilt hat. 

Erwerbs-, Verkaufs-, Hinterlegungs- oder Übertragungsgrenzen können für einen Zeitraum von 365 Tagen, pro Tag, für einen bestimmten Zeitraum oder ohne zeitliche Begrenzung festgelegt werden und für einen bestimmten Kryptowert des Kundenkontos gelten. Der Grenzwert entspricht den kumulativen Beträgen aller Transaktionen, die in der Periode durchgeführt wurden. Die Erwerbsgrenzen können je nach Zahlungsmethode unterschiedlich sein. 

Der Kunde wird über die Website, die mobile Anwendung oder durch einen Kundenbetreuer darüber informiert.

8.6.3 Im Falle von Übertragung oder Hinterlegung 

Nicht alle von COINHOUSE angebotenen Kryptowerte sind übertragbar und können auf ein oder von einem externen Portfolio übertragen werden. Es obliegt dem Kunden, sich über die Kryptowerte zu informieren, für die dies möglich ist. Für Übertragungen besteht ein Mindestbetrag. Dieser wird ständig auf der Website, der mobilen Anwendung, auf Anfrage beim Kundenservice und von den Kundenbetreuern angegeben.

Um den Kunden vor möglichen Sicherheitsrisiken zu schützen, kann eine Tagesgrenze für Übertragungen über die Website oder die mobile Anwendung für ein bestimmtes Kryptokonto festgelegt werden. In diesem Fall wird der Kunde darüber informiert und ihm wird ein Verfahren mitgeteilt, das eine stärkere Authentifizierung umfasst, um diese Beschränkung aufzuheben. 

COINHOUSE behält sich das Recht vor, eingehende Analysen durchzuführen (einschließlich des Verwendungszwecks von Geldern) und Übertragungen aus Gründen der Sicherheit oder gesetzlichen und regulatorischen Gründen abzulehnen. 

COINHOUSE kann vom Kunden eine Übertragung seiner Kryptowerte verlangen, wenn deren Wert in Euro einen von COINHOUSE festgelegten Schwellenwert überschreitet. In diesem Fall informiert COINHOUSE den Kunden mit einer Vorausfrist von 30 Tagen und kann ihm eine Betreuungslösung vorschlagen, die besser auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist. 

COINHOUSE ist berechtigt, vom Kunden Auskunft über die Art des externen Portfolios (physische, Software-Portfolios, Portfolios bei einem anderen Anbieter, Portfolios auf einer Website, Portfolios in einer mobilen Anwendung) zu verlangen, von dem oder auf das er eine Hinterlegung oder Übertragung vornimmt, sowie über den Namen der Person oder des Unternehmens, die/das im Besitz des ursprünglichen Portfolio oder des Ziel-Portfolios ist.   

Im Falle von Kryptowerten von Kunden, für die ein Übertragungsantrag in ein externes Portfolio von der Abteilung Konformität und Risikomanagement abgelehnt wurde, werden diese von Coinhouse gemäß den in Abschnitt 9.2 genannten Bedingungen in Euro verkauft und anschließend über das zum Zeitpunkt der Erwerbstransaktion verwendete Zahlungsmittel oder ausnahmsweise per Banküberweisung auf das Konto des rechtmäßigen Inhabers des ursprünglichen Zahlungsmittels zurückerstattet, sobald dieser sich ausgewiesen hat. Der Rückzahlungsbetrag entspricht dem Gegenwert in Euro des Kryptowerts zum Zeitpunkt der Rückzahlung abzüglich der automatisch anfallenden Interventionsgebühr, und nicht dem Wert zum Zeitpunkt des ursprünglichen Erwerbs.

8.7 Überprüfung und Analyse bei der Erbringung von Dienstleistungen 

Unabhängig von der Art des Kundenkontos kann die Abteilung Konformität und Risikomanagement im Rahmen ihrer Tätigkeiten in Sachen LCB-FT und der Betrugs- und Risikoprävention jederzeit entscheiden, die Ausführung einer Dienstleistung für einen bestimmten Kunden für einen Zeitraum von höchstens 14 Werktagen ab dem Antrag auf Ausführung zu suspendieren, ohne dass Coinhouse für die Folgen einer solchen Suspendierung haftbar gemacht werden kann. Nach Ablauf dieser Frist kann die Abteilung Konformität und Risikomanagement entscheiden, die Erbringung von Dienstleistungen ohne zeitliche Begrenzung zu untersagen, die Nutzung bestimmter Zahlungsmittel zu verbieten oder einzuschränken, ein Konto zu sperren oder zu suspendieren. 

Die Fragen, die COINHOUSE dem Kunden stellt, ermöglichen es COINHOUSE, den Kunden kennenzulernen, seine Beweggründe besser zu verstehen und Zweifel über die Bedingungen, unter denen der Kunde die Erbringung einer Dienstleistung wünscht, zu beseitigen. COINHOUSE ist gesetzlich verpflichtet, diese Fragen zu stellen.

Ohne zufriedenstellende Antwort und Kooperation des Kunden: 

  • Im Falle einer Transaktion kann COINHOUSE die betreffende Transaktion stornieren und dem Kunden unter Abzug der Interventionsgebühr und etwaiger anderer Verluste, die COINHOUSE im Zusammenhang mit der Durchführung der Transaktion entstanden sind, eine Rückerstattung leisten. 
  • Im Falle einer Übertragung kann COINHOUSE die Übertragung verweigern.
  • Im Falle einer Hinterlegung kann COINHOUSE die Hinterlegung verweigern und wird die hinterlegte Menge an Kryptowerten unter Abzug einer Interventionsgebühr an die Adresse zurücksenden, die der Kunde auf eigene Verantwortung angeben muss. 
  • Im Falle einer anderen Dienstleistung kann COINHOUSE die Dienstleistung stornieren und eine Interventionsgebühr erheben. 

 

Die von der Abteilung für Konformität und Risikomanagement geforderten Belege umfassen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Zusätzliche Identitätsdokumente (Reisepass, Führerschein, Familienstandsurkunde, Visum); 
  • Änderungen in der Vermögens- oder Beschäftigungssituation sind so schnell wie möglich zu übermitteln;
  • Nachweis der Mittelherkunft (Nachweis, dass der Kunde Inhaber des verwendeten Zahlungsmittels ist, Bankauszug, Kontoauszug des gemeinsamen Kontos, Sparbuchauszug, Steuerbescheid, Gehaltsabrechnung, notarielle Dokumente, die einen Verkauf belegen, Bankbescheinigung usw.), und im Falle eines Verkaufs oder einer Hinterlegung: Krypto-Adressen zur Bestimmung des Erwerbsdatums des zu verkaufenden Kryptowerts, Erwerbsnachweis, Mining-Nachweis, Identität der Person oder des Unternehmens, die/das Inhaber des Ursprungs- oder Ziel-Portfolio ist;
  • Eine Bestätigung des Kunden, dass er nach bestem Wissen und Gewissen einen Übertragungsantrag an eine bestimmte Krypto-Adresse gestellt hat;
  • Bankbescheinigung über das verwendete Zahlungsmittel
  • Dokumente bei juristischen Personen: Gesellschaftskonten, Bankauszüge, Bankbescheinigungen, wirtschaftliche Eigentümer, usw. 
  • Fragebogen zu Kundeninformationen;
  • Haftungsfreistellung. 

8.8 Mitteilung eines Kunden über ein Problem, das in Verbindung mit der Erbringung einer Dienstleistung festgestellt wurde

Unter Berücksichtigung der in Bezug auf Kryptowerte verwendeten Technologien und ihrer Eigenschaften muss der Kunde, wenn er ein Problem jeglicher Art in Bezug auf eine Dienstleistung, die Zahlung des Bruttoerwerbspreises per Kreditkarte oder Banküberweisung oder die Zahlung des Nettoverkaufsbetrags feststellt, COINHOUSE innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erbringung oder Nicht-Erbringung dieser Dienstleistung über das Problem informieren, entweder per Einschreiben mit Rückschein oder durch Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice und Nachweis, dass der Kundenservice seine Mitteilung erhalten hat. 

8.9 Suspendierung oder Sperrung eines Kundenkontos

Ein Kundenkonto kann von der Abteilung Konformität und Risikomanagement jederzeit gesperrt oder suspendiert werden, und zwar aus Gründen im Zusammenhang mit:

  • Dem Verfahren der Kundeninformation;
  • Der LCB-FT; 
  • Einem ausdrücklichen Verlangen zuständiger Behörden;
  • Der Nichteinhaltung der vorliegenden AGB, insbesondere der Bestimmungen über die Zahlungsmethoden (einschließlich der Nutzung eines VPN durch den Kunden);  
  • Wenn der Kunde nicht innerhalb von maximal 7 Werktagen eine gültige Antwort auf Anfragen nach Belegen zu seinem KYC oder zur Erbringung einer Dienstleistung erbringt;
  • Fällen berechtigten Verdachts, dass der Kunde Opfer von Betrug, Diebstahl, Cyberangriffen, Erpressung, Manipulation, Gewalt oder Erpressung wurde oder nicht in der Lage ist, die mit den Anlagen verbundenen Risiken zu bewerten; 
  • Mit dem Verhalten des Kunden (Beleidigungen, Drohungen, missbräuchliche Anträge usw.). 

Ein suspendiertes oder gesperrtes Kundenkonto kann vorübergehend oder dauerhaft nicht auf die Dienstleistungen zugreifen. COINHOUSE behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen eine Interventionsgebühr für die Suspendierung oder Sperrung eines Kundenkontos zu erheben. 

COINHOUSE haftet unter keinen Umständen für Folgen jeglicher Art, die mit der Sperrung oder Suspendierung eines Kundenkontos verbunden sind, insbesondere nicht für den Diebstahl oder Verlust von Kryptowerten, die sich im Kryptokonto des Kunden befinden, der vor oder nach der Sperrung oder Suspendierung aufgrund eines dem Kunden zuzurechnenden Umstandes eintritt. 

8.10 Änderung einer Übertragung

Eine von COINHOUSE ausgeführte Übertragung kann nicht mehr geändert werden, da dieser Vorgang unumkehrbar ist und der Verantwortung des Kunden unterliegt. 

8.11 Keine Widerrufsfrist

Gemäß Artikel L.221-28, Absatz 2 des Verbraucherschutzgesetzes wird dem Kunden bei Durchführung einer Erwerbs-, Verkaufs-, Konvertierungs-, Hinterlegungs- oder Übertragungstransaktion kein Widerrufsrecht eingeräumt, sofern es sich um die „Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, die außerhalb der Kontrolle des Gewerbetreibenden liegen und während der Widerrufsfrist eintreten können“ handelt.

9. Preisgestaltung

Die Gebühren, die COINHOUSE für seine gewerblichen Angebote/Dienstleistungen erhebt und/oder die Weise, wie diese berechnet werden, sind auf der Website in der Preisliste aufgeführt, die hier zugänglich ist  Preisliste | Coinhouse und in der Rubrik Brauchen Sie Hilfe?. Sie sind auch auf schriftliche Anfrage beim Kundenservice erhältlich.

9.1 Informationen über den Preis von Kryptowerten 

Die Preise der Kryptowerte, die Gegenstand einer Transaktion durch COINHOUSE sein können, werden dem Kunden auf der Website, der mobilen Anwendung oder auf Anfrage des Kunden bei einer Transaktion, die mithilfe eines Kundenbetreuers durchgeführt wird, mitgeteilt.

9.2 Berechnung der Transaktions- und Interventionsgebühren 

Die Transaktionsgebühren werden wie nachfolgend und in der Gebührenordnung beschrieben festgelegt: 

  • Beim Erwerb wird die Kaufgebühr durch Multiplikation des Kommissionssatzes mit dem Bruttoerwerbsbetrag (wie in Abschnitt 10 definiert) dividiert durch (1 + Kommissionssatz) ermittelt, wobei der Kommissionssatz als Prozentsatz ausgedrückt ist. 
  • Bei einem Verkauf wird die Verkaufsgebühr durch Multiplikation des Kommissionssatzes mit der Menge der verkauften Kryptowerte und dem Preis des Kryptowerts, der von COINHOUSE bei der Aufrechnung des Verkaufs festgelegt wird, bestimmt. 
  • Bei der Konvertierung werden die Konvertierungsgebühren durch Multiplikation des Kommissionssatzes mit dem Gegenwert der konvertierten Kryptowerte bestimmt.

Die Transaktionsgebühren unterliegen Mindestbeträgen, die auf der Website oder in der mobilen Anwendung angegeben sind.   

Der Kommissionssatz kann von der Art des Kundenkontos (z. B.: Premiumkonto) und der verwendeten Zahlungsmethode abhängen. 

Im Falle eines dem Kunden zuzuschreibenden Fehlers (Überweisung eines falschen Eurobetrags, Überschreitung der zulässigen Transaktionsfrist, Verwendung eines nicht autorisierten oder nicht dem Kunden gehörenden Zahlungsmittels, Fehlen des Wortlauts in der Banküberweisung beim Erwerb, Angabe einer falschen IBAN oder einer IBAN, die mit einem Bankkonto verbunden ist, das nicht dem Kunden gehört, Unregelmäßigkeit des Kundenkontos, Gründen gemäß Abschnitt 8.9), kann COINHOUSE zusätzlich zur Transaktionsgebühr eine Interventionsgebühr pro Transaktion berechnen. Die Interventionsgebühr wird als Prozentsatz des Euro-Gegenwertes der Transaktion oder als Prozentsatz der Menge an Kryptowerten berechnet. Die Interventionsgebühren können einem Mindestbetrag unterliegen. 

9.3 Mitteilung des Preises eines Kryptowerts. Garantierter und nicht garantierter Preis 

Der Preis des Kryptowerts und die endgültige Höhe der Transaktionsgebühr werden festgelegt und dem Kunden mitgeteilt: 

  • Vor der Bestätigung der auf der Website oder der mobilen Anwendung durchgeführten Transaktion durch den Kunden. 
  • Nach Abschluss der Transaktion, wenn die Transaktion direkt von einem Kundenbetreuer durchgeführt wird, der im Auftrag des Kunden handelt. 

In beiden Fällen kann die Höhe der Interventionsgebühr zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt und separat in Rechnung gestellt werden. 

Der Preis ist garantiert:

  • Im Falle eines Verkaufs, einer Konvertierung, eines Erwerbs per Banküberweisung oder Kreditkarte, der vom Kunden über die Website oder die mobile Anwendung initiiert und abgeschlossen wurde;
  • Im Falle eines Erwerbs, der mithilfe eines Kundenbetreuers oder eines Operators getätigt wurde, wenn der Betrag per Banküberweisung eingegangen ist und der Kunde ausdrücklich erklärt, dass er den Erwerb auf der Website oder der mobilen Anwendung innerhalb eines Zeitraums, der per E-Mail mitgeteilt wird, selbst bestätigen oder stornieren möchte;
  • Wenn die Sonderbedingungen dies vorsehen. 

Der Preis ist nicht garantiert

  • Im Falle einer automatischen wiederkehrenden Zahlung für den Erwerb von Kryptowerten oder eines wiederkehrenden Verkaufs; 
  • Bei Transaktionen mit Kryptowerten, die direkt von einem Kundenbetreuer oder Händler durchgeführt werden, außer wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht;
  • Im Falle eines Erwerbs per Banküberweisung, der über die Website oder die mobile Anwendung getätigt wurde, wenn der Kunde auf sein Kundenkonto nicht über die Webseite oder die mobile Anwendung zugreifen kann oder wenn er den Erwerb nicht innerhalb des per E-Mail mitgeteilten Zeitraums storniert;
  • Nach einer vom Kunden beantragten Änderung der Transaktion oder aufgrund eines ihm zuzuschreibenden Fehlers, nach Nichteinhaltung der AGB, insbesondere der in Abschnitt 12 genannten Verfahren, nach Suspendierung oder Sperrung des Kundenkontos durch die Abteilung Konformität und Risikomanagement; 
  • Im Falle einer Stornierung der Transaktion durch den Kunden; 
  • Im Falle einer Suspendierung der Transaktion aufgrund einer Entscheidung der Abteilung Konformität und Risikomanagement;
  • Im Falle technischen Versagens oder höherer Gewalt. 

9.4 Keine Mehrwertsteuer auf Transaktionsgebühren   

Transaktionsgebühren, Übertragungsgebühren und Hinterlegungsgebühren unterliegen nicht der Mehrwertsteuer (Artikel 261 C, 1°-d des französischen Steuergesetzes (CGI) – BOI-TVA-CHAMP-10-10-40-50 Nr. 10; Artikel 135 Absatz 1 Buchstaben d), e) und f) der Richtlinie 2006/112 – EuGH, 22.10.15, C264/14, Hedqvist).

9.5 Berechnung der Übertragungsgebühren  

COINHOUSE stellt dem Kunden die Mining-Gebühren, die in den Übertragungsgebühren enthalten sind, in voller Höhe in Rechnung. Die Mining-Gebühr wird anhand der von den Portfolios gelieferten Informationen (in Einheiten/Byte), multipliziert mit der Größe einer Standardtransaktion und dem Kurs des Kryptowerts, bestimmt. Die Übertragungsgebühr wird als Prozentsatz der Bruttomenge des Kryptowerts, der übertragen wird, berechnet, einschließlich einer Mindestgebühr, die von COINHOUSE gemäß den in der Preisliste angegebenen Bedingungen erhoben wird.

9.6 Preisgestaltung bei einer Hinterlegung

Die Hinterlegung von Kryptowerten durch einen Kunden auf seinem Kryptokonto ist kostenlos, sofern nicht anders angegeben.

9.7 Preisgestaltung für die Verwahrung  

Die Verwahrung einer Menge eines oder mehrerer Kryptowerte durch einen Kunden auf seinem Kryptokonto ist, sofern nicht anderweitig festgelegt, eine kostenlose Dienstleistung, insbesondere wenn der Kunde Zugang zu einer bestimmten Dienstleistung wünscht, die die Unterzeichnung eines Verwahrungsvertrags voraussetzt. 

Falls zutreffend, unterliegt die Verwahrungsgebühr gemäß den geltenden Gesetzen der französischen Mehrwertsteuer. 

9.8 Preisgestaltung bei einer Übertragung 

Die Übertragung von Kryptowerten durch einen Kunden von seinem Kryptokonto ist, sofern nicht anders angegeben, eine kostenpflichtige Dienstleistung, deren Berechnungsmodalitäten in der Preisliste aufgeführt sind.

9.9. Abonnementpreise, Sonderpreise 

Der Zugang zu bestimmten von COINHOUSE angebotenen Dienstleistungen, die Einrichtung eines Kundenkontos für juristische Personen, der Zugang zur Betreuung durch einen Kundenbetreuer sind Gegenstand einer besonderen Preisgestaltung, die die Zahlung eines Abonnements für einen bestimmten Zeitraum umfassen kann. 

Diese Preise, die auf der Website, der mobilen Anwendung und in den Geschäftsunterlagen von COINHOUSE dargestellt sind, begründen eine zwingende Verpflichtung zum Erwerb der Leistungen durch den Kunden.

Der Zugang zu den Dienstleistungen und den Vorteilen eines Kundenkontos auf Abonnementbasis ist von der Bezahlung abhängig und endet am Ende der Vertragslaufzeit, bei Einstellung der Zahlungen oder bei schriftlicher Aufforderung durch den Kunden. Ein Abonnementdienst kann nicht ausgesetzt werden. Ein bezahltes Abonnement gilt als fällig und kann nicht zurückerstattet werden, selbst wenn es durch den Kunden beendet wird.

10. Erwerbsverfahren 

10.1 Allgemeine Verfahren

Um einen Erwerb tätigen zu können, muss der Kunde über ein eröffnetes und bestätigtes Kundenkonto verfügen. Mit einem gesperrten oder suspendierten Konto kann kein Erwerb getätigt werden.   

Bei einem Erwerb gibt der Kunde den Typ des zu kaufenden Kryptowerts (vorausgesetzt, dass dieser Kryptowert von COINHOUSE verkauft wird) und die Menge, die er erwerben oder den Gesamtbetrag in Euro, den er bezahlen möchte (nachstehend „Bruttoerwerbsbetrag“ genannt), an.  Der Erwerbsbetrag ist der Bruttoerwerbsbetrag nach Abzug der für den Erwerb anfallenden Transaktionsgebühren. Es obliegt dem Kunden, sich über die Volatilität der Preise von Kryptowerten zu informieren. Der Kunde kann einen Erwerb kostenlos bis zu dem Zeitpunkt stornieren, an dem der Zahlungseingang bestätigt wurde, und die Gelder werden innerhalb von 2 bis 7 Werktagen auf das Bankkonto zurücküberwiesen, das für die Überweisung der Gelder verwendet wurde. 

Bei einem Erwerb über die Website oder die mobile Anwendung wird das Verfahren auf der Website oder der mobilen Anwendung beschrieben, und der Preis des Kryptowerts wird dem Kunden vor der Bestätigung angezeigt. Der Kunde verfügt über eine auf der Website oder der mobilen Anwendung angegebene Frist, um den Erwerb zu bezahlen und die Transaktion abzuschließen. Sobald die Zahlung bestätigt wurde, kann der Erwerb nicht mehr durch den Kunden storniert werden. Er kann jedoch von COINHOUSE storniert werden, insbesondere im Falle technischen Versagens oder höherer Gewalt.  

Im Falle eines Erwerbs per Überweisung muss das vom Kunden verwendete Bankkonto identifiziert werden, das Kreditinstitut muss sich in Europa befinden, und ein als Verbraucher geltender Kunde darf insbesondere kein Bankkonto einer juristischen Person verwenden oder umgekehrt. COINHOUSE behält sich das Recht vor, die Anzahl der Bankkonten, die von einem Kunden genutzt werden können, ohne vorherige Ankündigung zu begrenzen. 

Für die Erwerbe eines Kunden gelten Grenzen, die auf den Daten des Kundenkontos, der Transaktionshistorie und dem verwendeten Zahlungsmittel beruhen. Der Kunde kann über die Website oder die mobile Anwendung eine Erhöhung seiner Erwerbsgrenzen bei einem Operator beantragen. Der Kunde kann von Zeit zu Zeit aufgefordert werden, einen von COINHOUSE zur Verfügung gestellten Fragebogen für Kundeninformationen auszufüllen. 

Nach Abschluss eines Erwerbs wird eine Rechnung ausgestellt, die dem Kunden per E-Mail übermittelt wird oder auf Anfrage erhältlich ist. Die Erwerbshistorie ist auch über die Website oder die mobile Anwendung verfügbar. 

Die Menge der erworbenen Kryptowerte ist innerhalb eines kurzen Zeitraums (maximal 72 Stunden, außer bei höherer Gewalt) auf dem entsprechenden Kryptokonto des Kunden verfügbar. Die Anwendung von LCB-FT- und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen oder die Folgen eines Liquiditätsmangels auf den von COINHOUSE für den Eigenhandel genutzten Marktplätzen kann die Bereitstellung der gekauften Kryptowerte verzögern. COINHOUSE kann nicht für die Folgen einer solchen Verzögerung haftbar gemacht werden.   

COINHOUSE haftet nicht für die Ablehnung von Erwerbstransaktionen durch COINHOUSE und deren Folgen aufgrund des Erhalts eines vom Bruttoerwerbsbetrag abweichenden Betrags, unvollständiger oder falscher Anweisungen im Wortlaut der Banküberweisung, der Verwendung von Zahlungsmitteln (Kreditkarte oder Bankkonto) durch den Kunden, die ihm nicht gehören oder die nicht mit seinem Kundenkonto verknüpft werden können, oder aus Gründen, die von der Abteilung Konformität und Risikomanagement aufgrund des KYC des Kunden oder der LCB-FT gerechtfertigt sind.

Falls COINHOUSE aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat einen Erwerb storniert, nachdem der Kunde den Erwerbsbetrag bereits entrichtet hat, wird dem Kunden der Erwerbsbetrag abzüglich der Verluste, die COINHOUSE aufgrund der Differenz zwischen dem Preis des Kryptowerts und dem Zeitpunkt, zu dem COINHOUSE den Kaufbetrag verrechnet hat, zurückerstattet. 

COINHOUSE ist in keiner Weise verpflichtet, einen abgelaufenen oder stornierten Erwerb zu erfüllen. Ein Erwerb, der von einem Kunden nicht bestätigt, nicht oder nur teilweise bezahlt wird, gilt als storniert und kann von COINHOUSE nicht durchgeführt werden. 

Im Falle wiederholter Fehler (Überweisung ohne Referenz/Überweisungszweck, Überweisung ohne Einhaltung der Grenzen, Verwendung von Zahlungsmitteln, die dem Kunden nicht gehören, Überweisung von einem Bankkonto außerhalb der EU oder von einem nicht autorisierten Bankkonto) oder allen Verstößen gegen die AGB, die dem Kunden zuzurechnen sind, wird eine Interventionsgebühr erhoben, die auf den Bruttoerwerbsbetrag berechnet wird.   

Wenn ein Erwerb nach Ablauf von 360 Tagen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zustande kommt, wird der überwiesene Bruttoerwerbsbetrag auf Wunsch des Kunden abzüglich der Interventionsgebühr zuzüglich 10% pro Tag ab dem 361. Tag zurückerstattet.

10.2 Erwerb mit Kreditkarte 

Der Kunde verfügt, wie auf der Website oder der mobilen Anwendung angegeben, über eine Frist von einigen Minuten, um seine Zahlung per Kreditkarte zu tätigen, die durch „3D-Secure“ abgesichert wird. Die verwendete Kreditkarte muss auf seinen Namen oder den Namen der juristischen Person, die Inhaber des Kundenkontos ist, lauten, darf nicht als anonymes elektronisches Zahlungsmittel angesehen werden, muss gültig sein und von COINHOUSE akzeptiert werden. Nach Ablauf der angezeigten Frist wird der Erwerb als „abgelaufen“ angezeigt und storniert. Der Kunde darf für seine Verbindung kein VPN verwenden, da die Zahlung ansonsten verweigert werden kann. 

COINHOUSE haftet nicht für die Folgen der Verwendung einer Kreditkarte, die dem Kunden nicht gehört, oder für die Folgen einer stornierten oder fehlgeschlagenen Erwerbstransaktion.   

10.3 Erwerb per Banküberweisung

Bei einem Erwerb per Banküberweisung teilt COINHOUSE direkt auf der Website oder der mobilen Anwendung die Bankverbindung von COINHOUSE (“COINHOUSE-Bankkonto”) und die genauen Anweisungen mit, die es dem Kunden ermöglichen, seine Banküberweisung zu tätigen, insbesondere die Angabe eines Codes, der in den Verwendungszweck der Überweisung einzufügen ist (dieser kann z. B. der Art „CNHS xxxxxx“ sein). Der Kunde kann seinen Erwerbsauftrag solange jederzeit stornieren, bis die Überweisung des Bruttoerwerbsbetrags noch nicht auf dem Bankkonto von COINHOUSE Bankkonto eingegangen ist.  

Der Kunde muss vor der Überweisung die Erwerbstransaktion auf der Website oder der mobilen Anwendung erzeugen, um zu bestätigen, dass der Bruttoerwerbsbetrag die zulässige Grenze nicht überschreitet, und um einen Identifikationscode für den Vorgang zu erhalten, der im Verwendungszweck der Banküberweisung anzugeben ist. 

Sobald die Zahlung des Bruttoerwerbsbetrags auf dem Bankkonto von COINHOUSE mit dem korrekt angegebenen Verwendungszweck innerhalb von maximal 8 Werktagen nach dem Tag, an dem der Erwerb auf der Website oder der mobilen Anwendung initiiert wurde, eingegangen ist, führt COINHOUSE eine Überprüfung der Kundeninformationen durch. Diese Überprüfung kann in einer Frist von bis zu 72 Stunden erfolgen, es sei denn, der Kunde wird (per E-Mail oder Telefon) über eine Anomalie unterrichtet oder COINHOUSE ist nicht in der Lage, die Transaktion dem Kunden zuzuordnen (zum Beispiel: Kunde/Vorgang nicht identifizierbar). In diesem Fall wird der Erwerb für einen Zeitraum von maximal 45 Tagen ausgesetzt. Eine Interventionsgebühr kann dem Kunden nach alleinigem Ermessen von COINHOUSE in Rechnung gestellt werden. 

Die Bestätigung der Erwerbstransaktion durch COINHOUSE löst eine Benachrichtigung (per E-Mail) an den Kunden aus, um ihn darüber zu informieren, dass er über einen Zeitraum von bis zu 72 Stunden verfügt, um die Transaktion selbst abzuschließen oder sie kostenlos zu stornieren. Im Falle einer Stornierung erfolgt die Rückerstattung des Bruttoerwerbsbetrags innerhalb von 7 Werktagen, außer bei höherer Gewalt oder technischem Versagen.  Innerhalb dieser 72-Stunden-Frist kann sich der Kunde in sein Kundenkonto einloggen und den Erwerb endgültig bestätigen. Die Menge der zu erhaltenden Kryptowerte wird durch Aufrechnung des Erwerbsbetrags unter Verwendung des Preises des Kryptowertes ermittelt, der von COINHOUSE zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Bestätigung vornimmt, bestimmt wird. Die Informationen über den Preis einer Einheit eines Kryptowertes, die erworbene Menge und der Bruttoerwerbsbetrag werden dem Kunden mitgeteilt. Sollte der Kunde nach Ablauf einer Frist von 72 Stunden nichts unternommen haben, wird die Erwerbstransaktion automatisch zu dem von COINHOUSE zum Zeitpunkt des Fristablaufs festgelegten Preis für den Kryptowert abgeschlossen. Die Transaktionsgebühren, die gemäß den Bestimmungen der Gebührenordnung berechnet werden, sind auf der Rechnung ausgewiesen.

Wenn der Erwerb storniert wurde oder der Bruttoerwerbsbetrag nicht mit dem Betrag der erhaltenen Überweisung übereinstimmt, kann COINHOUSE nach dem Erhalt einer Banküberweisung nach eigenem Ermessen entscheiden, die Erwerbstransaktion mit dem korrekten Betrag erneut durchzuführen oder zu ändern. Der Kunde wird daraufhin per E-Mail darüber informiert und verfügt über eine Frist (die in der E-Mail mitgeteilt wird und bis zu 72 Stunden betragen kann), um den Erwerb selbst, wie im vorherigen Absatz beschrieben, zu stornieren. 

Im Falle eines wiederkehrenden Erwerbs muss der Kunde in der Überweisung die Worte „récurrent oder recurr“ und den Namen des Kryptowerts angeben, wie dieser auf der Website oder der mobilen Anwendung verwendet wird, oder er muss den Kundenservice über seinen Wunsch informieren, eine wiederkehrende Überweisung einzurichten. Nach Eingang bei COINHOUSE einer gültigen Banküberweisung für eine wiederkehrende Transaktion wird COINHOUSE die Erwerbstransaktion gemäß den Anweisungen ohne vorherige Bestätigung durch den Kunden durchführen, der hierüber nachträglich informiert wird. Ein wiederkehrender Erwerb per Überweisung kann nicht storniert werden und der Preis des erworbenen Kryptowerts kann weder garantiert noch dem Kunden im Voraus mitgeteilt werden. 

10.4 Erwerb mithilfe eines Kundenbetreuers

Ein Erwerb mithilfe eines Kundenbetreuers ist in erster Linie für Kunden gedacht, die per Banküberweisung bezahlen. Der Kundenbetreuer übermittelt das COINHOUSE-Bankkonto. 

Der Kunde muss den Kundenbetreuer vor der Überweisung über sein Erwerbsvorhaben informieren, damit sichergestellt ist, dass der Bruttoerwerbsbetrag die zulässige Höchstgrenze nicht überschreitet. Der Kundenbetreuer beantwortet die Anfragen des Kunden in Übereinstimmung mit den AGB und den von der Abteilung Konformität und Risikomanagement festgelegten Regeln. 

Nach Erhalt der Überweisung und nach deren Bestätigung kontaktiert der Kundenbetreuer den Kunden per E-Mail oder Telefon, um seine Erwerbstransaktion(en) zu bestätigen. Der Kundenbetreuer begleitet den Kunden bei seinen Anlageentscheidungen, indem er ihn auf die Risikofaktoren hinweist und ihm gegebenenfalls die von COINHOUSE erstellten Analysen übermittelt. Der Kunde entscheidet allein über seinen Erwerb und kann diesen vor der Bestätigung stornieren und erhält dann den Erwerbspreis kostenlos zurückerstattet, mit Ausnahme einer eventuellen Interventionsgebühr im Falle von Missbrauch oder unangemessenem Verhalten. 

Sofern nicht ausdrücklich vom Kunden gewünscht und von COINHOUSE akzeptiert oder in den Sonderbedingungen vorgesehen, erfolgt der Erwerb zu einem nicht garantierten Preis. Der Kundenbetreuer bestätigt dem Kunden den Erwerb per Telefon (das Gespräch kann aufgezeichnet werden), per E-Mail und/oder durch elektronische Unterzeichnung einer Transaktionsmitteilung. 

Der Kunde kann die Übertragung von gekauften Kryptowerten auf ein externes Portfolio beantragen, wobei deren Übertragung (per E-Mail, über die Website oder über die mobile Anwendung) in der alleinigen Verantwortung des Kunden liegt. Die Übertragung kann begleitend zum Erwerb innerhalb von 72 Stunden erfolgen. 

11.Verkaufsverfahren

11.1 Allgemeine Bestimmungen

Um einen Verkauf tätigen zu können, muss der Kunde über ein eröffnetes und bestätigtes Kundenkonto verfügen. Mit einem gesperrten oder suspendierten Konto kann kein Verkauf getätigt werden.   

Bei einem Verkauf gibt der Kunde die genaue Menge des zu verkaufenden Kryptowerts („VK-Menge“) oder den Nettobetrag in Euro an, der auf seinem Bankkonto gutgeschrieben werden soll („Nettoverkaufsbetrag“). Nachdem der Kunde einen der beiden Werte festgelegt hat, wird der andere Wert von COINHOUSE unter Verwendung des Preises des verkauften Kryptowerts berechnet. Ein Kunde kann keine VK-Menge verkaufen, die den der Saldo seines betreffenden Kryptokontos überschreitet. Der Kunde entscheidet allein über seinen Verkauf. Es steht ihm frei, seinen Verkauf vor der Bestätigung zu stornieren.

Sofern die IBAN des Bankkontos nicht bereits zuvor übermittelt wurde, muss der Kunde ein Bankkonto angeben, indem er die Anweisungen im Kundenkonto befolgt und eventuell zusätzlich gestellte Sicherheitsfragen beantwortet. COINHOUSE kann die Vorlage eines Nachweises für jede IBAN verlangen. 

Bei einem Verkauf über die Website oder die mobile Anwendung wird das Verfahren auf der Website oder der mobilen Anwendung beschrieben, und der Preis des Kryptowerts wird dem Kunden vor der Bestätigung angezeigt. Der Kunde verfügt über eine auf der Website oder der mobilen Anwendung angegebene Frist, um den Verkauf zu bestätigen und die Transaktion abzuschließen. Ein bereits bestätigter Verkauf kann nicht mehr storniert werden. Er kann jedoch von COINHOUSE annulliert werden, insbesondere im Falle technischen Versagens oder höherer Gewalt. 

Der Nettoverkaufsbetrag unterliegt einem Mindestbetrag, der von COINHOUSE zum Zeitpunkt des Verkaufs festgelegt wird. Diese Verkaufsgrenzen hängen von den Daten des Kundenkontos und der Transaktionshistorie ab. Der Kunde kann über die Website oder die mobile Anwendung eine Erhöhung seiner Verkaufsgrenzen bei einem Kundenbetreuer oder dem Kundendienst beantragen. Die Abteilung Konformität und Risikomanagement wird die notwendigen Mittel einsetzen, um dem Antrag des Kunden nachzukommen, und kann vom Kunden zusätzliche Belege und Informationen anfordern, um den Verkauf zu genehmigen (einschließlich eines Fragebogens für Kundeninformationen und Belege über die Herkunft der Kryptowerte, wenn diese außerhalb von COINHOUSE erworben wurden). 

Die Zahlung des Nettoverkaufsbetrags erfolgt per Banküberweisung gemäß den vom Kunden erteilten Anweisungen innerhalb von maximal 7 Werktagen nach der Durchführung des Verkaufs durch COINHOUSE, außer im Falle von höherer Gewalt, technischem Versagen oder einem dem Kunden zurechenbaren Fehler. Eine Rechnung mit den Transaktionsdetails wird dem Kunden zugesandt und ist auf Anfrage erhältlich. Diese Informationen werden ständig in der Transaktionshistorie des Kundenkontos auf der Website oder der mobilen Anwendung angezeigt.

Während des gesamten Verkaufsvorgangs und bevor der Verkauf von COINHOUSE bestätigt wird, behält sich COINHOUSE das Recht vor, einen Kunden nach der Herkunft der verkauften Kryptowerte, dem Datum ihres Erwerbs und der Herkunft der Mittel, die für ihren Erwerb verwendet wurden, zu befragen. Im Falle einer Antwort, die von der Abteilung Konformität und Risikomanagement als unbefriedigend erachtet wird, wird COINHOUSE den Verkauf ablehnen und die erhaltene Menge an Kryptowerten ohne Entschädigung zurückübertragen, falls diese zuvor vom Kunden übertragen wurden.

Wenn COINHOUSE einen Verkauf aus Gründen storniert, die dem Kunden zuzurechnen sind, obwohl der Verkauf vom Kunden bestätigt wurde, wird dem Kunden der Kryptowert abzüglich der Verluste, die COINHOUSE aufgrund der Differenz zwischen dem Preis des Kryptowertes und dem Zeitpunkt, an dem COINHOUSE den Verkauf verrechnet hat, entstanden sind, wieder gutgeschrieben. 

Der Kunde ist allein für die Angabe seiner Bankverbindung (IBAN) verantwortlich. COINHOUSE haftet in keinem Fall für die Folgen, die sich aus einer falschen Angabe der Bankverbindungsdaten durch den Kunden ergeben. Eine Bestätigung der Bankverbindungsdaten kann mittels 2FA, einer Login-Verifizierung oder anderen Mitteln angefordert werden, um sicherzustellen, dass die IBAN die des Kunden ist.

Wenn ein Verkauf nach Ablauf von 360 Tagen aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht zum Abschluss gebracht werden kann, wird die Menge der gesendeten Kryptowerte auf Wunsch des Kunden zurückübertragen, abzüglich einer Interventionsgebühr von 20 € zuzüglich 10 % pro Tag ab dem 361. Tag.

11.2 Verkauf mithilfe eines Kundenbetreuers

Der Kunde ist verpflichtet, den Kundenbetreuer vor der Hinterlegung über den geplanten Verkauf zu informieren, um sicherzustellen, dass der Nettoverkaufsbetrag die zulässige Grenze nicht überschreitet. Der Kundenbetreuer beantwortet die Anfragen des Kunden in Übereinstimmung mit den AGB und den von der Abteilung Konformität und Risikomanagement festgelegten Regeln. 

Der Kunde nimmt per E-Mail oder Telefon Kontakt mit dem Kundenbetreuer auf, um die Durchführung eines Verkaufs zu beantragen. Der Kundenbetreuer unterstützt den Kunden bei seinen Anlageentscheidungen, indem er ihn auf die Risikofaktoren hinweist und ihm gegebenenfalls die von COINHOUSE erstellten Analysen übermittelt. Der Kunde entscheidet allein über einen Verkauf. Es steht ihm frei, seinen Verkauf vor der Bestätigung zu stornieren. Jeder Missbrauch durch einen Kunden kann zur Erhebung einer Interventionsgebühr führen. 

Der Verkauf erfolgt zu einem nicht garantierten Preis, es sei denn, dies ist in den Sonderbedingungen anderweitig festgelegt. Der Kundenbetreuer bestätigt dem Kunden den Verkauf per Telefon (das Gespräch kann aufgezeichnet werden), per E-Mail und/oder durch elektronische Unterzeichnung einer Transaktionsmitteilung. 

12. Verfahren im Zusammenhang mit einem Konvertierungsgeschäft 

12.1 Allgemeine Bestimmungen 

Um ein Konvertierungsgeschäft tätigen zu können, muss der Kunde über ein eröffnetes und bestätigtes Kundenkonto verfügen. Mit einem gesperrten oder suspendierten Konto kann keine Konvertierung vorgenommen werden. Die Liste der Kryptowerte, für die eine Konvertierung angeboten wird, ist auf der Website, der mobilen Anwendung, bei einem Kundenbetreuer und auf Anfrage beim Kundenservice erhältlich.    

Bei einem Konvertierungsgeschäft gibt der Kunde die genaue Menge an Kryptowerten an, die er konvertieren möchte, sowie die Art der Kryptowerte, die er nach der Konvertierung erhalten möchte. Ein Kunde kann keine Menge von Kryptowerten konvertieren, die den Saldo seines betreffenden Kryptokontos überschreitet. Der Kunde entscheidet allein über eine Konvertierung. Es steht ihm frei, dieser vor der Bestätigung zu stornieren.

Für eine über die Website oder die mobile Anwendung eingeleitete Konvertierung wird das Verfahren auf der Website bzw. der mobilen Anwendung beschrieben, und der Preis, der die Konvertierungsparität zwischen den beiden Kryptowerten definiert, wird dem Kunden vor der Bestätigung angezeigt. Der Kunde verfügt über eine auf der Website oder der mobilen Anwendung angegebene Frist, um die Transaktion zu bestätigen und abzuschließen. Sobald ein Konvertierungsgeschäft bestätigt ist, kann es nicht mehr storniert werden. Es kann jedoch von COINHOUSE annulliert werden, insbesondere im Falle technischen Versagens oder höherer Gewalt.   

Die Menge der zu konvertierenden Kryptowerte unterliegt einem Mindestbetrag, der von COINHOUSE zum Zeitpunkt der Konvertierung festgelegt wird. 

Nachdem das Konvertierungsgeschäft bestätigt wurde, wird das Kryptokonto des Kunden mit der Menge an konvertierten Kryptowerten belastet und die Menge an Kryptowerten, die er für die Konvertierung erhalten hat, wird ihm unter Berücksichtigung der mit der Konvertierung verbundenen Transaktionsgebühren gutgeschrieben. Die Menge der neuen Kryptowerte, die dem Kryptokonto des Kunden gutgeschrieben wird, steht innerhalb eines kurzen Zeitraums (maximal 72 Stunden, außer bei höherer Gewalt) zur Übertragung, zum Verkauf oder zur Konvertierung zur Verfügung. 

Eine Rechnung mit den Transaktionsdetails wird dem Kunden zugesandt und ist auf Anfrage erhältlich. Diese Informationen werden ständig in der Transaktionshistorie des Kundenkontos auf der Website oder der mobilen Anwendung angezeigt.

Wenn COINHOUSE ein Konvertierungsgeschäft aus Gründen storniert, die dem Kunden zuzurechnen sind, obwohl das Konvertierungsgeschäft vom Kunden bestätigt wurde, wird dem Kryptokonto des Kunden der Kryptowert abzüglich der Verluste, die COINHOUSE aufgrund der Differenz zwischen dem Preis des Kryptowertes und dem Zeitpunkt, an dem COINHOUSE das Konvertierungsgeschäft verrechnet hat, entstanden sind, wieder gutgeschrieben. 

12.2 Konvertierungsgeschäft mithilfe eines Kundenbetreuers  

Der Kunde nimmt per E-Mail oder Telefon Kontakt mit dem Kundenbetreuer auf, um die Durchführung eines Konvertierungsgeschäfts zu beantragen. Der Kundenbetreuer unterstützt den Kunden bei seinen Anlageentscheidungen, indem er ihn auf die Risikofaktoren hinweist und ihm gegebenenfalls die von COINHOUSE erstellten Analysen übermittelt. Der Kunde entscheidet allein über ein Konvertierungsgeschäft. Es steht ihm frei, dieses vor der Bestätigung zu stornieren. Jeder Missbrauch durch einen Kunden kann zur Erhebung einer Interventionsgebühr führen. 

Die Konvertierung erfolgt zu einem nicht garantierten Preis, es sei denn, dies ist in den Sonderbedingungen anderweitig festgelegt. Der Kundenbetreuer bestätigt dem Kunden die Durchführung des Konvertierungsgeschäfts per Telefon (das Gespräch kann aufgezeichnet werden), per E-Mail und/oder durch elektronische Unterzeichnung einer Transaktionsmitteilung. 

13. Verwahrungsdienstleistung

13.1 Zugang und Gültigkeitsdauer

Die Verwahrungsdienstleistung wird allen Kunden angeboten, die über ein gültiges, nicht gesperrtes und nicht suspendiertes Kundenkonto verfügen und die über die Website oder die mobile Anwendung Zugang zu den Dienstleistungen von COINHOUSE haben. 

Die Dienstleistung ist über die Website, die mobile Anwendung oder mithilfe eines Kundenberaters nach einem Erwerb oder einer Hinterlegung (Kryptokonto) zugänglich. Sie kann die Einrichtung von 2FA und der Login-Verifizierung sowie die Bereitstellung von Informationen vor der Nutzung erfordern, wie z. B. der IBAN und BIC des Bankkontos des Kunden oder die Bereitstellung einer oder mehrerer Übertragungsadressen im externen Portfolio des Kunden. 

Der Saldo der Kryptokonten eines Kunden ist jederzeit (außer in Fällen technischer Störungen oder höherer Gewalt) über die Website oder die mobile Anwendung zugänglich.

COINHOUSE behält sich jedoch das Recht vor, eine Obergrenze für den Wert der Kryptowerte in Euro festzulegen, die von einem Kunden gehalten und in seinem Kryptokonto aufbewahrt werden können. Bei Überschreitung dieses Schwellenwertes kann COINHOUSE die Übertragung aller oder eines Teils der Kryptowerte mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen verlangen und gegebenenfalls eine Lösung anbieten, die den Bedürfnissen des Kunden besser entspricht, oder wenn die Kryptowerte nicht übertragen werden können. 

13.2 Funktionsweise der Dienstleistung und an COINHOUSE erteilte Ermächtigung 

COINHOUSE bietet seinen Kunden an, ihre gekauften oder verwahrten Kryptowerte in einem für jede Art von Kryptowert, für die COINHOUSE diese Dienstleistung anbietet, spezifischen Kryptokonto zu verwahren. 

Das Kryptokonto eines Kunden ist ein Positionskonto, auf dem der Saldo pro Kryptowert des Kunden ausgewiesen wird. Der Zugang zu diesen Kryptowerten wird von COINHOUSE gesichert. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass er keinen direkten Zugang zu den Portfolios seiner Kryptowerte hat, die er an COINHOUSE delegiert. 

Die Kryptowerte der Kunden werden je nach Art des Kryptowerts in getrennten Konten bei COINHOUSE aufbewahrt und können gemäß den festgelegten Verfahren gehandhabt werden. Die Verwahrung der Kryptowerte der Kunden erfolgt in Konten, die zu diesem Zweck eröffnet wurden, und sich von den von COINHOUSE selbst gehaltenen Kryptowerten unterscheiden, deren Verwahrung in separaten Konten erfolgt. COINHOUSE führt die Positionen jedes seiner Kunden in gesicherten Datenbanken. 

COINHOUSE behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung und nach eigenem Ermessen einen Teil der Mengen an Kryptowerten, die COINHOUSE für seine Kunden hält, für Investitionen zu verwenden, die eine Rendite für COINHOUSE erwirtschaften. COINHOUSE ist allein verantwortlich für die Auswahl der Vermittler und/oder der dezentralen Computerprotokolle, die für diese Zwecke verwendet werden, und ist haftbar für die möglichen Folgen des Verlustes der gesamten oder eines Teils der Menge der Kryptowerte seiner Kunden, die auf diese Weise verwendet werden. COINHOUSE wird dementsprechend handeln und die notwendigen Sorgfaltspflichten bei der Auswahl und Verwaltung dieser Anlagen walten lassen.

13.3 Verpflichtungen und Haftungsausschluss von COINHOUSE

COINHOUSE verpflichtet sich, die ihr zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um die Sicherheit der verwahrten Kryptowerte und die Sicherheit und Ausfallsicherheit dieser Computersysteme zu gewährleisten. COINHOUSE verfügt über die notwendigen personellen und technischen Mittel, um diese Dienstleistungen zu betreiben. 

COINHOUSE kann nur für Schäden haftbar gemacht werden, die sich auf eigene Computersysteme beziehen, die unter seiner Kontrolle stehen: Das Unternehmen haftet daher nicht für die Folgen für die Verwahrung oder Übertragung aufgrund von (i) technischem Versagen, (ii) höherer Gewalt, (iii) einer Verletzung der Sicherheit durch den Kunden jeglicher Art, Kidnapping oder Lösegeldforderungen gegen den Kunden oder seine Angehörigen, Kryptolocking (Software-Lösegeld), (iv) eines Computerangriffs oder einer böswilligen Handlung von Hackern oder (v) einer logischen Beeinträchtigung oder eines generischen oder nicht generischen Virus, der den Computer, das E-Mail-System, das Telefon oder die IT-Geräte des Kunden beeinträchtigt, (vi) eines Fehlers, einer Nachlässigkeit oder einer böswilligen Handlung, die dem Kunden zuzuschreiben ist, (vii) der Nichteinhaltung dieser AGB durch den Kunden. 

13.4 Verwaltung von Forks und AirDrops

COINHOUSE ist in der Lage, Forks nur für einige Kryptowerte zu verwalten, für die es eine Übertragungsdienstleistung anbietet. COINHOUSE wird sich nach besten Kräften bemühen, die betroffenen Kunden per E-Mail über die Existenz eines Forks zu informieren. COINHOUSE kann sie dazu auffordern, eine Übertragung durchzuführen, damit sie ihren Zugang zu den Rechten aus dem Fork selbst verwalten können.  

Darüber hinaus wird COINHOUSE bei der Verwaltung eines Forks berücksichtigen, dass: 

  • Der oder die neue(n) Kryptowert(e) von dem verwendeten Aufbewahrungssystem ohne technische Änderungen unterstützt werden muss (müssen), und 
  • Den/die neue(n) Kryptowert(n) auf einer Referenzwebsite (derzeit coinmarketcap.com) unter den 20 größten Marktkapitalisierungen aufgelistet werden muss (müssen).

COINHOUSE kann seinen Kunden nicht garantieren, dass sie eine bestimmte Menge eines oder mehrerer neuer Kryptowerte aus der Fork des ursprünglich gehaltenen Kryptowerts zum Zeitpunkt der Feststellung des Forks auf ihrem Kryptokonto hinterlegt oder gutgeschrieben werden. 

Sofern nicht anders angegeben (E-Mail an die Kunden), verwaltet COINHOUSE keine AirDrops auf Kryptowerten, die in den Kryptokonten der Kunden gehalten werden.    

13.5 Rückgabe verwahrter Kryptowerte 

Ein Kunde, der seine Kryptowerte von COINHOUSE verwahren lässt, kann die vollständige oder teilweise Rückgabe der Kryptowerte verlangen. Diese Rückgabe kann durch Übertragung oder Verkauf erfolgen. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Kryptowerte, für die COINHOUSE eine Dienstleistung anbietet, übertragbar sind. Die Website oder die mobile Anwendung weist im Falle eines Erwerbs ausdrücklich darauf hin, in welchem Fall eine Übertragung für bestimmte Kryptowerte nicht möglich ist. Wenn der Kunde den Erwerbsvorgang dennoch fortsetzt, erkennt er damit an und akzeptiert, dass er seine Kryptowerte nicht übertragen kann.   

Wenn COINHOUSE eine Übertragung für einen bestimmten Kryptowert anbietet, verpflichtet sich COINHOUSE, die Mengen an Kryptowerten, die auf dem Kryptokonto eines Kunden gehalten werden, auf Verlangen so schnell wie möglich zu übertragen. Ungeachtet dieser Verpflichtung wird COINHOUSE die Kryptowerte eines Kunden nicht sofort zurückübertragen, wenn eines oder mehrere der folgenden Ereignisse eintreten:

  • Wenn das Kundenkonto suspendiert, geschlossen oder blockiert wurde; 
  • Wenn die Abteilung Konformität und Risikomanagement dies aus CBD-FTL-Beweggründen beschließt;
  • Auf Verlangen einer zuständigen Behörde über die Abteilung Konformität und Risikomanagement;
  • Wenn COINHOUSE den berechtigten Verdacht hat, dass der Kunde nicht der Urheber des Übertragungsantrags ist; 
  • Bei Verwendung der Website oder der mobilen Anwendung, wenn die Übertragungsgrenzen erreicht wurden; 
  • In einem der in 13.3. erwähnten Fällen ausgeschlossener Haftung. ;
  • Wenn COINHOUSE zum Opfer einer Cyberattacke, eines logischen Angriffs, eines generischen oder nicht generischen Virus, eines physischen Angriffs auf seine Räumlichkeiten oder eines Angriffs auf die Integrität der Operatoren bei der Ausübung ihrer Funktion wird; 
  • Wenn für die Website oder die mobile Anwendung und im Allgemeinen die Computersysteme von COINHOUSE Wartungsarbeiten durchgeführt werden;
  • Im Falle der Erbringung bestimmter Dienstleistungen für Kryptowerte, für die eine Übertragungsfrist notwendig ist, oder die die Durchführung bestimmter Maßnahmen durch COINHOUSE vor der Übertragung der Kryptowerte erfordern;
  • Wenn der Kunde verstorben oder nicht mehr erreichbar ist. 

COINHOUSE wird die Kryptowerte zurückübertragen, sobald das/die oben genannte(n) Ereignis(e) nicht mehr bestehen oder derart behandelt wurde(n), dass die Sicherheit und Haftung des Kunden und/oder von COINHOUSE nicht mehr gefährdet ist/sind. 

14. Verfahren für die Übertragung und Hinterlegung 

Die Übertragung und die Hinterlegung bestimmter Kryptowerte wird allen Kunden angeboten, die über ein gültiges, nicht gesperrtes und nicht suspendiertes Kundenkonto verfügen und die über die Website oder die mobile Anwendung Zugang zu den Dienstleistungen von COINHOUSE haben. Diese Dienstleistungen sind über die Website, die mobile Anwendung oder mithilfe eines Kundenberaters zugänglich.

Diese Dienstleistungen unterliegen den gleichen Beschränkungen und Bedingungen wie die zuvor definierte Verwahrungsdienstleistung.

14.1 Hinterlegung 

Eine Hinterlegung ist nicht mit einem gleichzeitigen Erwerb bei COINHOUSE verbunden und stellt eine eigenständige Transaktion dar. Der Kunde muss jedoch zuvor einen Erwerb getätigt oder innerhalb einer kurzen Frist bestimmte Dokumente eingereicht haben, um eine Hinterlegung tätigen oder bestätigen zu können. 

Wichtig – Erklärung des Kunden:

Die Menge der hinterlegten Kryptowerte muss aus einem Portfolio stammen, das sich im Besitz des Kunden befindet. Mit der Annahme der AGB erklärt der Kunde, dass die hinterlegten Kryptowerte rechtmäßig von ihm erworben wurden, dass er ihr vollständiger Eigentümer ist, dass sie nicht verpfändet sind und dass sie nicht aus betrügerischen Aktivitäten, Geldwäsche oder anderen gesetzlich verbotenen Aktivitäten stammen und dass sie ihm nicht von einem Dritten anvertraut wurden, der gegen diese Gesetze verstoßen haben könnte. Der Kunde erkennt an, dass er für die Folgen einer falschen, unvollständigen oder fehlerhaften Erklärung vollumfänglich verantwortlich ist. COINHOUSE kann für falsche, unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden nicht haftbar gemacht werden. COINHOUSE kann den Kunden jederzeit auffordern, die Herkunft der hinterlegten Kryptowerte zu belegen oder die Hinterlegung zu stornieren. 

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er vor jeder Hinterlegung die Hinterlegungsadresse auf der Website oder der mobilen Anwendung überprüfen muss. Der Kunde verpflichtet sich daher, nur die von COINHOUSE für JEDE Hinterlegung bereitgestellte Adresse zu verwenden, da diese für jede Hinterlegung unterschiedlich sein kann. COINHOUSE kann die Adressen regelmäßig ändern oder an die Bedürfnisse der Blockchain-Technologie anpassen oder das Hinterlegungsangebot für einen bestimmten Kryptowert einstellen. Es obliegt dem Kunden, für jede Hinterlegung sicherzustellen, dass die Adresse von COINHOUSE aktiv ist, indem er nach der Erstellung eines Hinterlegungsvorgangs in seinem Kundenkonto eine entsprechende Mitteilung versendet. COINHOUSE haftet nicht für den Versand von Kryptowerten an eine deaktivierte Adresse, wenn der Hinterlegungsvorgang nicht zuvor auf der Website, der mobilen Anwendung oder mithilfe eines Kundenbetreuers erstellt wurde. 

Der Kunde ist allein für die Nutzung der Adresse des COINHOUSE-Portfolios verantwortlich, die von COINHOUSE für die Hinterlegung übermittelt wurde. Der Kunde muss diese Adresse absolut identisch in seine Portfolio-Anwendung kopieren, um die Menge an Kryptowerten gemäß den von COINHOUSE auf der Website oder der mobilen Anwendung angegebenen Anweisungen zu hinterlegen. COINHOUSE haftet unter keinen Umständen für Schäden, die auf eine falsche Verwendung einer Portfolio-Adresse durch den Kunden zurückzuführen sind. 

14.1.1 Online-Verfahren

Das Hinterlegungsverfahren wird auf der Website oder der mobilen Anwendung erklärt. Wenn COINHOUSE eine Menge von Kryptowerten erhält, behält sich die Abteilung Konformität und Risikomanagement das Recht vor, die Hinterlegung für einen Zeitraum von bis zu 10 Arbeitstagen zu blockieren und abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung wird die Hinterlegung innerhalb von maximal 7 Werktagen an den Kunden zurückübertragen, nachdem eine Übertragungsgebühr und eventuell Interventions- und Verwahrungsgebühren erhoben wurden.

Nach erfolgter Bestätigung wird die Hinterlegung dem Saldo des entsprechenden Kryptokontos zugeschrieben und steht zum Verkauf, zur Konvertierung und Übertragung zur Verfügung.

14.1.2 Verfahren bei Inanspruchnahme eines Kundenbetreuers

Der Kundenberater teilt dem Kunden per E-Mail die Hinterlegungsadresse oder den entsprechenden QR-Code mit oder zeigt dem Kunden den QR-Code an. Die Transaktion wird per E-Mail bestätigt. 

14.2 Übertragung

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit die Gesamtmenge oder einen Teil der Menge eines bestimmten Kryptowerts, die in seinem bei COINHOUSE eröffneten Kryptokonto gehalten wird, zu übertragen, sofern sein Kundenkonto bestätigt, nicht gesperrt und nicht suspendiert ist und COINHOUSE die Übertragung dieses Kryptowerts anbietet. Der Kunde, der sein Konto löschen möchte, muss seinen Kryptowert-Saldo auf Null (0) setzen, damit COINHOUSE seinem Antrag nachkommen kann. Wenn der Saldo unter dem Mindestbetrag für Übertragungen oder Verkäufe liegt, muss der Kunde ausdrücklich auf die Übertragung oder den Verkauf der auf seinem Kryptokonto befindlichen Werte verzichten. Erfolgt der Verzicht nicht, berechnet COINHOUSE für die Durchführung der Übertragung und die Schließung des Kundenkontos dem Kunden 20 Euro inkl. MwSt., zahlbar per Banküberweisung oder Kreditkarte. 

Wichtig – Absicherung der Übertragung:

Vor jeder Übertragung kann COINHOUSE den Kunden auffordern, 2FA auf seinem Kundenkonto zu aktivieren oder eine Login-Verifizierung durchzuführen. 

Um eine größere Sicherheit zu gewährleisten, empfiehlt COINHOUSE, und kann dies auch vom Kunden verlangen, dass Übertragungen täglichen und/oder wöchentlichen Grenzen unterliegen. Der Kunde kann seine Grenzen aufheben, indem er das vom Kundenservice oder einem Kundenbetreuer übermittelte Verfahren befolgt. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass der Kunde sicher ist und dass er tatsächlich die Übertragung auf eine von ihm bestätigte Übertragungsadresse veranlasst hat.

15. Kostenpflichtige Konten  

Bestimmte Arten von Kundenkonten (insbesondere Premium und Business Premium) sind kostenpflichtig und ermöglichen dem Inhaber den Zugang zu begleitenden Dienstleistungen, die auf der Website, der mobilen Anwendung und in der Vertriebsdokumentation von COINHOUSE beschrieben sind. 

16. Stornierung einer Dienstleistung und Anfechtungsfrist. 

16.1 Durch den Kunden

Der Kunde kann von Rechts wegen stornieren:

  • Vor der Bestätigung einer Transaktion, der Durchführung einer Hinterlegung oder der Bestätigung eines Übertragungsantrags;  
  • Einen Erwerb, wenn dieser dem entsprechenden Kryptokonto nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums gutgeschrieben wurde;
  • Einen Verkauf, wenn dieser seinem Bankkonto nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums gutgeschrieben wurde;

Der Kunde muss innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zahlung des mit der Transaktion verbundenen Betrags, der Hinterlegung, der Bestätigung einer Hinterlegung oder Übertragung von Kryptowerten, der Abfrage des Saldos seines Kryptokontos, die Dienstleistung beanstanden oder ein wie in Abschnitt 8.8 beschriebenes Problem melden.  Nach Ablauf dieser Frist kann COINHOUSE nicht für die Folgen eines Problems im Zusammenhang mit einer Dienstleistung haftbar gemacht werden. 

16.2 Durch COINHOUSE

Eine Transaktion kann von COINHOUSE von Rechts wegen und ohne Vorankündigung im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der AGB storniert werden, insbesondere wenn:

  • COINHOUSE einen berechtigten Verdacht in Bezug auf die wahre Identität oder die Zahlungsmittel des Kunden hegt;
  • Der Kunde die Bestimmungen in Bezug auf die Zahlungsmittel gemäß Abschnitt 17 nicht befolgt;
  • Der Kunde die Fragen und Anforderungen der Abteilung Konformität und Risikomanagement von COINHOUSE nicht innerhalb von maximal 7 Tagen beantwortet;  
  • Bei aggressivem, strafbarem Verhalten oder Drohungen eines Kunden während seiner Kommunikation mit COINHOUSE. 

Im Falle einer Stornierung einer Transaktion aus einem dieser Gründe wird COINHOUSE dem Kunden entweder den für die Transaktion des Kryptowerts verwendeten Preis oder den Preis des Kryptowerts am Tag der Rückerstattung nach Wahl von COINHOUSE zurückerstatten. COINHOUSE ist berechtigt, eine Interventionsgebühr in Rechnung zu stellen und eventuelle Verluste in Abzug zu bringen. 

Eine Transaktion kann von COINHOUSE von Rechts wegen und ohne Vorankündigung im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der AGB storniert werden, insbesondere wenn: 

  • Der Bruttoerwerbsbetrag vom Kunden nicht entrichtet wird;
  • Vom Kunden im Falle einer Übertragung eine falsche Übertragungsadresse angegeben wird;  
  • Bei Nichtübertragung oder falscher Übertragung der Art und Menge der Kryptowerte durch den Kunden auf ein von COINHOUSE gehaltenes Portfolio im Falle einer Hinterlegung.

17.Zahlungsmodalitäten und -mittel

COINHOUSE behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung die auf seiner Website und seiner mobilen Anwendung akzeptierten Zahlungsmethoden zu ändern, insbesondere den Typ und das Ausgabeland der für eine Transaktion zugelassener Kreditkarten. 

Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, als Zahlungsmittel zu verwenden:

  • Während desselben Zeitraums maximal zwei verschiedene Kreditkarten, die gültig und auf den Namen des Kontoinhabers ausgestellt sein müssen. Der Kunde muss über ausreichende Mittel verfügen, um den Erwerb zu tätigen. Kreditkarten, die als anonymes elektronisches Zahlungsmittel betrachtet werden, sind nicht zulässig; 
  • Banküberweisung von einem Bankkonto, das exakt auf seinen Namen oder auf seinen Namen und den Namen seines Ehepartners, Lebensgefährten oder Partners eines zivilen Solidaritätspakts lautet, sofern seine familiäre Situation dies rechtfertigt, und das bei einem in Europa ansässigen Kreditinstitut eröffnet wurde. 

Kunden mit einem Kundenkonto für juristische Personen müssen die Kreditkarte und das Bankkonto der juristischen Person nutzen und nicht die Kreditkarte und das Bankkonto einer natürlichen Person und umgekehrt. 

Alle Transaktionen, die per Kreditkarte auf der Website oder der mobilen Anwendung bezahlt werden, müssen durch das „3D-Secure“-System gesichert sein, das die Online-Sicherheit ermöglicht. Die Verwendung eines VPN durch den Kunden kann aufgrund von Beschränkungen des Zahlungsdienstleisters und von COINHOUSE dazu führen, dass Erwerbe per Kreditkarte auf der Website oder der mobilen Anwendung blockiert werden. Der Kunde wird daher aufgefordert, kein VPN zu verwenden. COINHOUSE haftet nicht für die Folgen eines fehlgeschlagenen Erwerbs aufgrund der Nutzung eines VPN durch einen Kunden. Der Kunde bestätigt, dass er die AGB für die Nutzung des Zahlungsdienstes des Zahlungsdienstleisters, der für die Zahlung per Kreditkarte verwendet wird, zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.

COINHOUSE behält sich das Recht vor, die vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten zu überprüfen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Überprüfung der Identität des Kunden, dessen Bankkonto belastet wurde, für notwendig erachtet werden. Diese Überprüfung kann neben der Überprüfung der Identität und/oder des Wohnsitzes des Kunden auch in Form einer Aufforderung zur Übermittlung von Bankunterlagen, wie z. B. einer IBAN, vor der Bestätigung der Transaktion erfolgen.

COINHOUSE haftet nicht für Konsequenzen aufgrund:

  • Eines Fehlers im Zusammenhang mit dem Zahlungsmittel des Kunden und/oder des Zahlungssystems, der dem Kunden oder seiner Bank und/oder dem von COINHOUSE verwendeten Zahlungsmittelanbieter zuzuschreiben ist; 
  • Die Frist für die Rücküberweisung der Gelder auf die Bankkonten des Kunden im Falle einer Ablehnung oder Stornierung eines Erwerbs durch den Kunden durch COINHOUSE oder die verwendeten Zahlungsdienstleister; 
  • Die Empfangsfrist von Banküberweisungen auf dem Bankkonto des Kunden oder von Coinhouse.

18. Steuerliche Erklärung 

COINHOUSE erstellt keine steuerlichen Erklärungen für seine Kunden. Es obliegt den Kunden, ihre Kapitalgewinne zu deklarieren und alle notwendigen und obligatorischen Schritte im Zusammenhang mit der Zahlung von Steuern gemäß den geltenden Gesetzen zu unternehmen. 

19. Haftung und Haftungsausschluss

IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG ÜBERNIMMT COINHOUSE KEINE HAFTUNG FÜR ENTGANGENE GEWINNE, EINNAHMEN, WERTE, GEWINNE ODER DATEN ODER FÜR DIREKTE IMMATERIELLE UND INDIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE DEM KUNDEN ODER DRITTEN ENTSTEHEN. 

COINHOUSE haftet gegenüber dem Kunden nicht für die Nichtbeachtung oder mangelhafte Beachtung der AGB durch den Kunden, für Betrug, Nachlässigkeit oder Fehler, die dem Kunden zuzuschreiben sind, im Falle von höherer Gewalt, für technisches Versagen oder für das Eintreten eines oder mehrerer Ereignisse, die in den Abschnitten 10, 11, 12, 13.3, 13.4, 13.5, 14, 16 und 17 vorgesehen sind, oder für Handlungen Dritter. 

Der Kunde ist allein für die Entscheidungen verantwortlich, die er bei der Nutzung der Dienstleistungen trifft. COINHOUSE haftet nicht für Ratschläge, die im Zusammenhang mit der Nutzung bestimmter Dienstleistungen von dem Kundenbetreuer oder einem sonstigen Mitarbeiter erteilt werden, oder für Analysen, die von COINHOUSE herausgegeben werden, es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit.

Der Kunde wird ordnungsgemäß über die Risiken der Dienstleistungen und der Kryptowerte informiert. In diesem Zusammenhang haftet COINHOUSE nicht für:

  • Die Preisstabilität der Kryptowerte aufgrund ihrer hohen Volatilität;
  • Den Verlust, Diebstahl oder die absichtliche oder unabsichtliche Offenlegung der 2FA- oder Anmeldedaten oder des Passworts durch den Kunden gegenüber Dritten; 
  • Einen Cyberangriff, Computervirus, Malware, Panne, Diebstahl, Verlust oder Ausfall seines Telefons oder IT-Geräts, die den Zugang zu seinem Kundenkonto blockieren oder dazu führen, dass ein Dritter Zugang dazu erhält;   
  • Einbruch, Diebstahl, Erpressung, Gewalt, Erpressung, Betrug, Manipulation von Personen, Missbrauch von Schwäche oder andere Straftaten, die der Kunde begangen hat und die zum Verlust von Kryptowerten oder zur Erbringung von Dienstleistungen, die vom Kunden nicht gewünscht wurden, geführt haben könnten;
  • Den Verlust oder Diebstahl der Kryptowerte nach ihrer Übertragung an die vom Kunden angegebenen öffentliche Adresse;
  • Den unerlaubten Gebrauch der über die Dienstleistungen erworbenen Kryptowerte.

COINHOUSE bemüht sich nach besten Kräften, die Website an 7 Tagen pro Woche und 24 Stunden pro Tag zugänglich zu halten. Die Nutzung der Website kann jedoch aufgrund technischer Wartungsarbeiten, Migrationen oder Aktualisierungen, aufgrund von Pannen oder Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Internets oder der verwendeten Kommunikationsnetze zeitweilig ausgesetzt werden. 

Die Netzwerke, über die die Daten fließen, weisen unterschiedliche Merkmale und Kapazitäten auf und können zu bestimmten Tageszeiten überlastet sein, was sich auf die Ladezeiten und die Zugänglichkeit auswirken kann. COINHOUSE haftet nicht für Störungen oder die Unmöglichkeit des Zugangs zur Website, die Dritten oder dem Kunden zuzurechnen sind, für Überlastungen des Internets, ungeeignete Hardware des Kunden, Wartungsarbeiten oder Aktualisierungen der Website oder andere Umstände, die COINHOUSE nicht zuzurechnen sind, oder im Falle höherer Gewalt. Insbesondere haftet COINHOUSE nicht für die finanziellen Folgen, die entstehen, wenn ein Kunde aus den oben genannten Gründen nicht auf die Website, die mobile Anwendung und/oder die Dienstleistungen zugreifen kann.

20. Gewerbliche Haftpflichtversicherung

COINHOUSE hat eine gewerbliche Haftpflichtversicherung für Dienstleister für digitale Vermögenswerte bei MMA Entreprise unter der Vertragsnummer MMA IARD Nr. 147 019 715 abgeschlossen, die die Aktivitäten von Verwahrungsdienstleistungen digitaler Vermögenswerte für Dritte, Erwerbs- und Verkaufsdienstleistungen digitaler Vermögenswerte mit gesetzlichen Zahlungsmitteln, Konvertierungsdienstleistungen digitaler Vermögenswerte gegen andere digitale Vermögenswerte und der Verwaltung einer Handelsplattform für digitale Vermögenswerte abdeckt.  

21. Salvatorische Klausel 

Die Stornierung der Ausführung einer Dienstleistung durch COINHOUSE oder die Löschung eines Kundenkontos durch COINHOUSE wird durch den Versand einer E-Mail von COINHOUSE an die Adresse des Kundenkontos dem Kunden gegenüber ausgesprochen und gilt von Rechts wegen ohne weitere Formalitäten, insbesondere gerichtlicher Art, im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden AGB oder eines Dokuments, unabhängig vom Medium, auf das die AGB verweisen und insbesondere die auf der Website oder der mobilen Anwendung genannten Bestimmungen.

22. Präsenztermin mit einem Kundenbetreuer 

Die Büros von COINHOUSE sind, von Ausnahmen abgesehen, dem Publikumsverkehr nicht zugänglich. Im Falle der Durchführung bestimmter Dienstleistungen können Kunden, die Inhaber eines kostenpflichtigen Kontos sind, jedoch einen Termin mit einem Kundenbetreuer in den Räumlichkeiten von COINHOUSE oder an einem anderen Ort, der zwischen COINHOUSE und dem Kunden vereinbart wird, vereinbaren.

COINHOUSE behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatz für Schäden jeglicher Art von Personen oder Organisationen zu fordern, die Drohungen gegen die Mitarbeiter oder Führungskräfte von COINHOUSE oder deren Tochtergesellschaften aussprechen oder die Einrichtungen oder Räumlichkeiten von COINHOUSE beschädigen.    

23. Geistiges Eigentum, Marken und Fotografien 

Die Website, die mobile Anwendung, die Marken COINHOUSE, COINHOUSE CUSTODY SERVICES, EURC, ARIZEN, „LA MAISON DU BITCOIN“ und die auf der Website oder der mobilen Anwendung von COINHOUSE wiedergegebenen Elemente, die insbesondere aus Fotografien, Bildern, Texten, Werken, Illustrationen, Zeichnungen, Logos und Bildern bestehen, sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von COINHOUSE und sind durch das Urheberrecht, Markenrecht und/oder Patentrecht geschützt. Jede Nutzung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung dieser Elemente ohne vorherige schriftliche Genehmigung von COINHOUSE kann zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen.

Folglich ist es dem Kunden untersagt, die Marken, Logos oder Teile davon der COINHOUSE-Website zu reproduzieren, darzustellen, zu extrahieren und in irgendeiner Weise zu verwenden.

Alle Fotos auf der Website oder der mobilen Anwendung, insbesondere zur Illustration der Produkte, sind unverbindliche Fotos und dienen nur der Veranschaulichung und als Beispiel.

Es ist strengstens untersagt, Bilder oder Filmaufnahmen der Räumlichkeiten, des Personals und der Kunden ohne ausdrückliche Genehmigung der Direktion von COINHOUSE auf einem Datenträger zu speichern.    

24. Personenbezogene Daten und Datenschutz 

COINHOUSE verpflichtet sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu gewährleisten.

COINHOUSE verpflichtet sich, sicherzustellen, dass nur dazu befugte Mitarbeiter Zugang zu den personenbezogenen Daten des Kunden haben. Der Zugang zu den Räumlichkeiten und Servern, auf denen die Daten gesammelt, verarbeitet und archiviert werden, ist stark eingeschränkt. Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen wurden ergriffen, um den Zugang für dazu nicht berechtigte Personen zu verhindern. 

Der Kunde wird bei der Eröffnung seines Kontos und in den vorliegenden AGB darüber informiert, dass COINHOUSE automatisch personenbezogene Daten über ihn sammelt und verarbeitet. Generell stimmt der Kunde der Anwendung der Datenschutzrichtlinie von COINHOUSE zu. Die Sammlung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch COINHOUSE als Datenverarbeitungsverantwortlicher im Sinne der Verordnung Nr. 2016/679, die als Allgemeine Datenschutzverordnung bezeichnet wird, ist für die Eröffnung eines Kundenkontos und die Erbringung der Dienstleistungen, die Erstellung von Kundendateien, die ordnungsgemäße Verwaltung der Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und COINHOUSE erforderlich und ermöglicht die Verbesserung der Kundenerfahrung und/oder deren Personalisierung. Diese Daten sind für COINHOUSE und seine Dienstleister und Partner innerhalb und außerhalb der Europäischen Union für die in dieser Vereinbarung beschriebenen Zwecke bestimmt, werden aber nicht von Dritten verwendet, um Kunden anzuwerben. 

Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Zugang, Änderung, Berichtigung und Widerspruch aus legitimen Gründen sowie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung oder auf Übertragbarkeit seiner personenbezogenen Daten, das er ausüben kann, indem er sich schriftlich mit Unterschrift und einer Kopie seines Identitätsnachweises direkt wendet an: COINHOUSE SAS / Service Conformité et Gestion des Données / 14, avenue de l’opéra 75001 Paris – Frankreich.

Der Kunde hat das Recht, Richtlinien über den Verbleib seiner personenbezogenen Daten nach seinem Tod zu formulieren, die er an die oben angegebene Adresse richten kann. 

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden für den längsten Zeitraum aufbewahrt, der für die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften erforderlich ist.

Die meisten Informationen werden für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren aufbewahrt, um den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus nachzukommen. 

Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass er sich im Falle einer Streitigkeit über die Verwendung seiner Daten durch COINHOUSE an die Nationale Kommission für Informatik und Freiheiten wenden kann.

25. Kundendienst

Für weitere Informationen oder Fragen ist der COINHOUSE-Kundendienst wie folgt erreichbar:

  • Per E-Mail an customerservice@coinhouse.com oder via https://support.coinhouse.com/hc/en;
  • Telefonisch unter +33153009260, zu den auf dem Anrufbeantworter angegebenen Zeiten;  
  • In Schriftform an COINHOUSE SAS / Service Client / 14, avenue de l’opéra 75001 Paris – Frankreich. 

26.Rechtsstreit – Schlichtung

Im Falle eines Streitfalls zwischen einem Kunden und COINHOUSE muss der Kunde den Kundenservice unter den in Abschnitt 23 oben angegebenen Kontaktdaten informieren. Dabei muss er darauf achten, seine Kontaktdaten anzugeben und COINHOUSE alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die es COINHOUSE ermöglichen, den Ursprung und die Auswirkungen des Streitfalls zu beurteilen. 

Besteht der Streitfall fort, kann der Kunde den Online-Schlichtungsdienst der Europäischen Kommission unter der folgenden Adresse einschalten: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage.

COINHOUSE verfügt über keine interne Schlichtungsstelle. Bei der AMF gibt es jedoch einen Ombudsmann: Ombudsmann der AMF – Frau Marielle Cohen-Branche – 17, place de la Bourse – 75082 Paris Cedex 02. Ombudsmann der AMF | AMF (amf-france.org)

27. Kein Rechtsverzicht 

Die Tatsache, dass COINHOUSE sich zu einem beliebigen Zeitpunkt nicht auf eine Bestimmung der vorliegenden AGB beruft, kann nicht als Verzicht von COINHOUSE auf eine spätere Berufung auf eine Bestimmung der AGB ausgelegt und ebenfalls nicht als Änderung der AGB angesehen werden.

28. Gerichtsstand und anwendbares Recht 

Die vorliegenden AGB unterliegen dem französischen Recht.

Im Falle einer Streitigkeit wird der Kunde aufgefordert, eine Beschwerde gemäß Abschnitt 25 einzureichen. Ohne vorherige schriftliche Inverzugsetzung per Einschreiben mit Rückschein kann keine Klage gegen COINHOUSE erhoben werden.

Vorbehaltlich anders lautender gesetzlicher Bestimmungen werden alle Streitfälle, zu denen die gemäß diesen AGB vereinbarten Dienstleistungen Anlass geben könnten, sowohl hinsichtlich ihrer Gültigkeit, Auslegung, Durchführung, Beendigung, Folgen und Konsequenzen, den zuständigen Gerichten im Zuständigkeitsbereich des Berufungsgerichts von Paris vorgelegt.

29. Administrative Informationen

COINHOUSE SAS

Gesellschaftskapital: 10.000 €     Handelsregister von Paris 815 254 545

Anschrift: 14, avenue de l’opéra 75001 Paris – Frankreich

AMF-Registrierung: E 2020-001

Tel.: +33 1 53 00 92 60